Hermann Schaus
Parlamentarischer Geschäftsführer
Raum: 215 M
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www.hermann-schaus.de
Sprecher für: Gewerkschaften, Innenpolitik, Kirchen, Sport, Kommunalpolitik, Antifaschismus
Pressemitteilungen
Erneutes Scheitern des NPD-Verbotes: Die wehrlose Demokratie ist nach rechts offen
Zur heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, die NPD nicht zu verbieten, erklärt Hermann Schaus, Parlamentarischer Geschäftsführer und innenpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:
„Obwohl die NPD unverhohlen Rassismus, Hass und die Abschaffung der Demokratie predigt und ihre Funktionäre in zahllose, übelste Straftaten verwickelt sind, wird die faschistische Partei erneut nicht verboten. Das ist wieder einmal ein Beweis massiver Handlungsunfähigkeit und Hilflosigkeit des Staates. Rechte Straftaten haben in den letzten Jahren um 400 Prozent zugenommen. Die NPD hat – nachdem das erste Verfahren wegen ‚fehlender Staatsferne‘ aufgrund massenhafter V-Männer in ihren Führungsreihen scheiterte – nun auch noch das bundesverfassungsgerichtliche Siegel der Rechtsstaatlichkeit erhalten. Peinlicher geht es nicht.
Das Hauptargument: Erst wenn faschistische Parteien kurz vor der Machtübernahme stünden, gäbe es einen ausreichenden Verbotsgrund. Der Weg dorthin würde die Abschaffung der Demokratie bedeuten und es wäre niemand mehr da, der diese Verbote durchzusetzen könnte. Die Begründung ist absolut absurd und setzt in einer Zeit, in der rechte Hetze und Gewalt an der Tagesordnung sind, genau das falsche Zeichen.“
„Obwohl die NPD unverhohlen Rassismus, Hass und die Abschaffung der Demokratie predigt und ihre Funktionäre in zahllose, übelste Straftaten verwickelt sind, wird die faschistische Partei erneut nicht verboten. Das ist wieder einmal ein Beweis massiver Handlungsunfähigkeit und Hilflosigkeit des Staates. Rechte Straftaten haben in den letzten Jahren um 400 Prozent zugenommen. Die NPD hat – nachdem das erste Verfahren wegen ‚fehlender Staatsferne‘ aufgrund massenhafter V-Männer in ihren Führungsreihen scheiterte – nun auch noch das bundesverfassungsgerichtliche Siegel der Rechtsstaatlichkeit erhalten. Peinlicher geht es nicht.
Das Hauptargument: Erst wenn faschistische Parteien kurz vor der Machtübernahme stünden, gäbe es einen ausreichenden Verbotsgrund. Der Weg dorthin würde die Abschaffung der Demokratie bedeuten und es wäre niemand mehr da, der diese Verbote durchzusetzen könnte. Die Begründung ist absolut absurd und setzt in einer Zeit, in der rechte Hetze und Gewalt an der Tagesordnung sind, genau das falsche Zeichen.“