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Weitere Instrumente zur Bekämpfung des Wohnraummangels sind notwendig


Zur erneuten ersten Lesung des Gesetzentwurfes gegen Leerstand und Zweckentfremdung von Wohnraum erklärt Hermann Schaus, Parlamentarischer Geschäftsführer und wohnungspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Mit der erneuten Einbringung unseres Gesetzentwurfs zur Wiedereinführung des Verbotes von Zweckentfremdung und Leerstand wollen wir die Ergebnisse der Expertenanhörung aus dem Umweltausschuss im Juni dieses Jahres würdigen. Leider haben die beiden Regierungsfraktionen CDU und Grünen verhindert, dass die Anregungen der angehörten Experten von uns in einem Änderungsantrag berücksichtigt und so dem Landtag in überarbeiteter Form vorgelegt werden konnten. Dieses Verhalten macht es notwendig, den Gesetzentwurf mit den hier vorgenommenen  Änderungen zur erneuten ersten Lesung in den Hessischen Landtag einzubringen.“

Mit dem Gesetzentwurf solle das 2004 unnötigerweise und aufgrund falscher Prognosen außer Kraft gesetzte Zweckentfremdungsverbot für Hessen wieder eingeführt werden, so Schaus. Es solle allen Kommunen ermöglichen, entsprechende Satzungen zu erlassen, um ungerechtfertigtem Leerstand und Zweckentfremdung wirksam begegnen zu können.

Schaus: „Mit dem Verbot von Zweckentfremdung und Leerstand schaffen wir ein weiteres Werkzeug für bezahlbaren Wohnraum, um dem jährlichen Wegfall von rund 4.000 Sozialwohnungen begegnen zu können. Es ist allerdings klar, dass das Hauptaugenmerk auf der Errichtung neuer bezahlbarer Wohnungen liegen muss. DIE LINKE. hat daher in der laufenden Haushaltsdebatte erneut die Schaffung von 10.000 Sozialwohnungen sowie 2.000 Studierendenwohnungen pro Jahr gefordert, um die Lage am angespannten Wohnungsmarkt mittelfristig spürbar verbessern zu können.“

Pressestelle DIE LINKE. Fraktion im Hessischen Landtag
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