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LINKE bringt Gesetz gegen Leerstand und Zweckentfremdung von Wohnraum erneut in den Landtag ein


Zur zweiten Einbringung des Gesetzentwurfes ‚Gegen Leerstand und Zweckentfremdung von Wohnraum‘ erklärt Hermann Schaus, Parlamentarischer Geschäftsführer und wohnungspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Wir haben unseren ursprünglichen Gesetzentwurf ‚Gegen Leerstand und Zweckentfremdung von Wohnraum‘ vom Januar 2016 zurückgezogen und gestern einen neuen, abgeänderten Gesetzentwurf eingebracht.“

Notwendig sei dies, weil die Regierungsmehrheit von Schwarzgrün einen Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. zu ihrem eigenen Gesetzentwurf abgelehnt hatte. Dass sich diese Änderungen aus der Expertenanhörung zum Gesetzentwurf ergaben, schien dabei keine Relevanz für die Regierungsmehrheit zu haben, so Schaus.

„Insbesondere die CDU scheint Expertenanhörungen als lästige Pflichtveranstaltungen anzusehen. Dass sie nun Oppositionsfraktionen mit ihrer Mehrheit dazu zwingt, Anhörungen wirkungslos vorbeiziehen zu lassen und Änderungsanträge zu ihren eigenen Gesetzentwürfen ablehnt, ist ein starkes Stück. In unserem Änderungsantrag haben wir Wünsche von Mieterverbänden, Mieterinitiativen und Kommunen aufgenommen. Wir nehmen im Gegenzug die Expertenanhörungen sehr ernst.

Die Koalitionsfraktionen waren nach mehrmonatiger Diskussion nicht bereit, unsere Änderungen passieren zu lassen und stimmten abschließend gegen unseren Gesetzentwurf. Deshalb sehen wir uns nun gezwungen, den Gesetzentwurf zurückzuziehen und ihn in überarbeiteter Form noch einmal einzubringen. Der Starrsinn der CDU führt nun zu einer erneuten Befassung mit dem Gesetz – und dieses Mal ausführlich.“

Pressestelle DIE LINKE. Fraktion im Hessischen Landtag
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