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Presseveröffentlichung verhinderte 2006 die Wiederbeschäftigung von Andreas Temme beim ‚Verfassungsschutz‘

Zur heutigen Sitzung des NSU-Untersuchungsausschusses und der Vernehmung von Gerald Hasso Hess, ehemaliger Geheimschutzbeauftragter im Landesamt für Verfassungsschutz, erklärt Hermann Schaus, Parlamentarischer Geschäftsführer und innenpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag sowie Obmann im NSU-Untersuchungsausschuss:

„Die Vernehmung heute hat ergeben, dass das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) im Jahr 2006 den unter Mordverdacht stehenden Beamten Andreas Temme wieder beschäftigen wollte, ohne dass die Parlamentarische Kontrollkommission, der Innenausschuss oder die Öffentlichkeit je von dem Vorgang erfahren hätte. Allein die Veröffentlichung in der Bild-Zeitung am 14. Juli 2006 verhinderte ein solch ungeheuerliche Vorgehen.“

Weiterhin sei deutlich geworden, dass erst nach der Veröffentlichung ein Disziplinarverfahren eingeleitet worden sei, so Schaus. Dies sei die einzige Möglichkeit gewesen, dem Beamten weiterhin monatlich seinen Sold zukommen zu lassen, ohne ihm die VS-Ermächtigung erteilen zu müssen. In einem Gespräch, von dem auch der damalige Innenminister und heutige Ministerpräsident Volker r Bouffier informiert war, entschied man daraufhin, Andreas Temme dazu zu drängen, ein förmliches Disziplinarverfahren gegen sich selbst zu beantragen. Ziel des Disziplinarverfahrens sei laut einem Vermerk gewesen, Temme ein ‚legales Spazierengehen‘ zu ermöglichen.

„Die heutige Vernehmung habe erneut Abgründe im Selbstverständnis und der Arbeitsweise des LfV aufgetan. Herr Hess steht dafür exemplarisch.“

Pressestelle DIE LINKE. Fraktion im Hessischen Landtag
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