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LINKE fordert: Mehr Mittel von Bund und Land für preiswerte Wohnungen – Gemeinnützigkeit für sozialen Wohnungsbau wieder herstellen

Anlässlich der Forderung der Bundesbauministerin Hendricks (SPD), die den Wohnungsbau als gemeinsame Aufgabe von Bund und Ländern definiert und deshalb eine Grundgesetzänderung vornehmen will, erklärt Hermann Schaus, Parlamentarischer Geschäftsführer und wohnungspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Es war sicher ein Fehler im Jahr 2006, die gesetzliche Zuständigkeit für den Wohnungsbau ausschließlich in die Hände der Bundesländer zu geben – denn: die Sicherstellung des Wohnungsbedarfs ist eine gemeinsame Aufgabe von Bund und Ländern. Wie die hessischen Zahlen über den Rückgang an Sozialwohnungen in den letzten 25 Jahren belegen, haben hierbei allerdings alle Regierungen in Bund und Land bisher versagt!“  

In Hessen sei seit 1991 ein stetiger Rückgang an Sozialwohnungen von 206.000 auf jetzt ca. 100.000 Wohnungen zu verzeichnen und jährlich fielen weitere 4.200 Wohnungen aus der Sozialbindung heraus. Hierfür seien sowohl schwarz-gelbe, als auch rot-grüne Landes- und Bundesregierungen verantwortlich gewesen, die dem freien Markt alles überließen, so Schaus.

„Bei der sich immer weiter zuspitzenden Not an bezahlbaren Wohnungen – insbesondere im Rhein-Main-Gebiet und in den Universitätsstädten – sind jetzt Taten gefordert. Um den sozialen Wohnungsbau langfristig zu stärken, sollte die 1989 für Wohnungsbaugesellschaften abgeschaffte Gemeinnützigkeit wieder neu eingeführt werden. Dies kann die Bundesregierung sogar ohne große gesetzliche Änderung festlegen. Eine Debatte über eine Grundgesetzänderung ist nur plattes Vorwahlkampfgetöse und ändert nichts Wesentliches.“

Pressestelle DIE LINKE. Fraktion im Hessischen Landtag
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