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FAZ-Interview mit Peter Beuth: Hessens Innenminister will wichtige verfassungsrechtliche Regeln schleifen


In einem Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) fordert Hessens Innenminister Peter Beuth (CDU), bei Terroranschlägen künftig die Bundeswehr auch im Innern einzusetzen und das Trennungsgebot zwischen Polizei und Geheimdiensten aufzuweichen Normal 0 21 false false false DE X-NONE X-NONE /* Style Definitions */ table.MsoNormalTable {mso-style-name:"Normale Tabelle"; mso-tstyle-rowband-size:0; mso-tstyle-colband-size:0; mso-style-noshow:yes; mso-style-priority:99; mso-style-qformat:yes; mso-style-parent:""; mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; mso-para-margin-top:0cm; mso-para-margin-right:0cm; mso-para-margin-bottom:10.0pt; mso-para-margin-left:0cm; line-height:115%; mso-pagination:widow-orphan; font-size:11.0pt; font-family:"Calibri","sans-serif"; mso-ascii-font-family:Calibri; mso-ascii-theme-font:minor-latin; mso-fareast-font-family:"Times New Roman"; mso-fareast-theme-font:minor-fareast; mso-hansi-font-family:Calibri; mso-hansi-theme-font:minor-latin;} was beides nach geltendem Recht verfassungswidrig ist. Dazu erklärt Hermann Schaus, Parlamentarischer Geschäftsführer und innenpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Es ist erschreckend, wie schnell Vertreter der CDU und CSU bereit sind, wichtige verfassungsrechtliche Regelungen über Bord zu werfen. Peter Beuths Forderungen, das Trennungsgebot von Polizei und Geheimdiensten aufzuweichen und die Bundeswehr nach Amokläufen oder Terrorattacken auch im Innern einzusetzen, sind absurd und gefährlich. Das Bundesverfassungsgericht hat in mehreren Urteilen festgestellt, dass sich das Trennungsgebot aus dem Rechtsstaatsprinzip und der allgemeinen Schutzfunktion der Grundrechte herleiten lässt und damit ein wichtiger Bestandteil des Verfassungsrechts ist.“

Und noch in anderer Hinsicht scheine Beuth leider nicht viel davon zu halten, als Innenminister zentrale verfassungsrechtliche Regelungen zu verteidigen, so Schaus. Auch die Forderung, nicht länger nur Spezialeinheiten der Polizei, sondern auch Bundeswehrsoldaten gegen Terroristen oder Amokläufer einsetzen zu wollen, stehe für die Aushöhlung der Verfassung.
Schaus: „Eines steht für DIE LINKE fest: Wer meint, durch Straßen patrouillierende Soldaten seien eine geeignete Maßnahme, um Amokläufern zu begegnen oder die Lage zu beruhigen, befindet sich auf Abwegen. Es ist zudem besorgniserregend, wenn nach schlimmen Anschlägen Vertreter der Unionsparteien meinen, diese dazu nutzen zu müssen, parteipolitische Süppchen am Kochen zu halten – die Forderung nach Bundeswehreinsätzen im Innern ist dafür ein trauriges Paradebeispiel.“

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In einem Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) fordert Hessens Innenminister Peter Beuth (CDU), bei Terroranschlägen künftig die Bundeswehr auch im Innern einzusetzen und das Trennungsgebot zwischen Polizei und Geheimdiensten aufzuweichen - was beides nach geltendem Recht verfassungswidrig ist. Dazu erklärt Hermann Schaus, Parlamentarischer Geschäftsführer und innenpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Es ist erschreckend, wie schnell Vertreter der CDU und CSU bereit sind, wichtige verfassungsrechtliche Regelungen über Bord zu werfen. Peter Beuths Forderungen, das Trennungsgebot von Polizei und Geheimdiensten aufzuweichen und die Bundeswehr nach Amokläufen oder Terrorattacken auch im Innern einzusetzen, sind absurd und gefährlich. Das Bundesverfassungsgericht hat in mehreren Urteilen festgestellt, dass sich das Trennungsgebot aus dem Rechtsstaatsprinzip und der allgemeinen Schutzfunktion der Grundrechte herleiten lässt und damit ein wichtiger Bestandteil des Verfassungsrechts ist.“

Und noch in anderer Hinsicht scheine Beuth leider nicht viel davon zu halten, als Innenminister zentrale verfassungsrechtliche Regelungen zu verteidigen, so Schaus. Auch die Forderung, nicht länger nur Spezialeinheiten der Polizei, sondern auch Bundeswehrsoldaten gegen Terroristen oder Amokläufer einsetzen zu wollen, stehe für die Aushöhlung der Verfassung.

Schaus: „Eines steht für DIE LINKE fest: Wer meint, durch Straßen patrouillierende Soldaten seien eine geeignete Maßnahme, um Amokläufern zu begegnen oder die Lage zu beruhigen, befindet sich auf Abwegen. Es ist zudem besorgniserregend, wenn nach schlimmen Anschlägen Vertreter der Unionsparteien meinen, diese dazu nutzen zu müssen, parteipolitische Süppchen am Kochen zu halten – die Forderung nach Bundeswehreinsätzen im Innern ist dafür ein trauriges Paradebeispiel.“


Pressestelle DIE LINKE. Fraktion im Hessischen Landtag
Pressesprecher: Thomas Klein
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