Hermann Schaus
Parlamentarischer Geschäftsführer
Raum: 215 M
0611 350 60 76
www.hermann-schaus.de
Sprecher für: Gewerkschaften, Innenpolitik, Kirchen, Sport, Kommunalpolitik, Antifaschismus
Pressemitteilungen
Besoldungserhöhung: Schwarzgrün weiter im Sparwahn – weiterhin 4,4 Prozent mehr notwendig
Anlässlich der Zweiten Lesung des Gesetzes zur Anpassung der Besoldung hessischer Beamtinnen und Beamten erklärt Hermann Schaus, Parlamentarischer Geschäftsführer und innenpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:
„Im Innenausschuss haben heute CDU und Grüne, aber auch die FDP unseren Änderungsantrag für eine Besoldungserhöhung um 4,4 Prozent abgelehnt. Stattdessen boxten CDU und Grüne ihren Änderungsantrag für 35 Euro Mindestbetrag durch. Damit macht Schwarzgrün erneut deutlich, dass sie bei hessischen Beamtinnen und Beamten an der Abkoppelung von der allgemeinen Gehaltsentwicklung festhalten. Und dies, obwohl in der Anhörung zum Gesetzentwurf 39 von 40 Experten den Koalitionsentwurf kritisierten.“
Trotz eindeutiger Warnungen vor dem Verlust der Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes in Hessen durch massive Abwanderung und Überalterung halte Schwarzgrün am Sparwahn fest, so Schaus. Es sei jedoch weiterhin falsch, die Beamtinnen und Beamten erneut zur Ader zu lassen, um eine völlig verfehlte Finanz- und Steuerpolitik zu kaschieren.
Schaus: „Wir bleiben bei unserer Forderung von 4,4 Prozent mehr. Wir haben deshalb eine Dritte Lesung am Donnerstag beantragt. Auch die nun kurzfristig ins Gesetz eingeschobene Mindesterhöhung von 35 Euro im Monat bedeutet für das Gros der Beschäftigten im gehobenen Dienst (A 9 und A10) wenig mehr als ein Prozent. Von einer echten Besoldungserhöhung kann hier also nicht die Rede sein – eher von Taschenspielertricks.
Es kann nur einen sinnvollen Weg geben: Die Übernahme des Tarifergebnisses von 2015 und 2016 und eine Reduzierung der Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten auf 40 Wochenstunden.“
„Im Innenausschuss haben heute CDU und Grüne, aber auch die FDP unseren Änderungsantrag für eine Besoldungserhöhung um 4,4 Prozent abgelehnt. Stattdessen boxten CDU und Grüne ihren Änderungsantrag für 35 Euro Mindestbetrag durch. Damit macht Schwarzgrün erneut deutlich, dass sie bei hessischen Beamtinnen und Beamten an der Abkoppelung von der allgemeinen Gehaltsentwicklung festhalten. Und dies, obwohl in der Anhörung zum Gesetzentwurf 39 von 40 Experten den Koalitionsentwurf kritisierten.“
Trotz eindeutiger Warnungen vor dem Verlust der Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes in Hessen durch massive Abwanderung und Überalterung halte Schwarzgrün am Sparwahn fest, so Schaus. Es sei jedoch weiterhin falsch, die Beamtinnen und Beamten erneut zur Ader zu lassen, um eine völlig verfehlte Finanz- und Steuerpolitik zu kaschieren.
Schaus: „Wir bleiben bei unserer Forderung von 4,4 Prozent mehr. Wir haben deshalb eine Dritte Lesung am Donnerstag beantragt. Auch die nun kurzfristig ins Gesetz eingeschobene Mindesterhöhung von 35 Euro im Monat bedeutet für das Gros der Beschäftigten im gehobenen Dienst (A 9 und A10) wenig mehr als ein Prozent. Von einer echten Besoldungserhöhung kann hier also nicht die Rede sein – eher von Taschenspielertricks.
Es kann nur einen sinnvollen Weg geben: Die Übernahme des Tarifergebnisses von 2015 und 2016 und eine Reduzierung der Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten auf 40 Wochenstunden.“