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Keine Aushöhlung des Sonntagsschutzes!

Anlässlich der heutigen Pressekonferenz der ‚Allianz für den freien Sonntag Hessen‘, erklärt Hermann Schaus, Parlamentarischer Geschäftsführer und gewerkschaftspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Die in vielen Kommunen immer wieder vollzogene Praxis verkaufsoffene Sonntage auch ohne zwingend notwendige Anlassveranstaltung durchzuführen, ist Rechtsmissbrauch. Es kann nicht hingenommen werden, dass viele Kommunen sich nach wie vor den Entscheidungen der Verwaltungsgerichtshöfe wiedersetzen und gegen den grundgesetzlich verankerten Sonntagsschutz verstoßen. Nach der klaren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des hessischen Verwaltungsgerichtshofes ist jetzt die Landesregierung gefordert, deren Einhaltung auch aufsichtsrechtlich durchzusetzen.“

Die Entscheidungen seien glasklar: Sonntagsöffnungen dürften nur räumlich begrenzt und im Zusammenhang mit einer bedeutenden Veranstaltung (Anlassbezug) – die für sich genommen mehr Publikum anziehe – durchgeführt, nicht aber nur auf Wunsch des Einzelhandels genehmigt werden. Der Erhalt des Sonntagsschutzes sei eine wichtige Voraussetzung für eine Familien- und arbeitnehmer_innenfreundliche Gesellschaft. Bereits aktuell ist das Hessische Ladenöffnungsgesetz mit seinen Öffnungszeiten von 0 bis 24 Uhr an sechs Tagen in der Woche die bundesweit arbeitnehmer_innenunfreundlichste Regelung.

Schaus: „Wir stimmen der Allianz für den freien Sonntag Hessen uneingeschränkt zu, dass Kommunen sich an die Urteile der Gerichte zu halten und die Zahl der verkaufsoffenen Sonntage auf das bestehende gesetzliche Minimum zu beschränken haben. Versuche, diese Urteile zu umgehen – wie zuletzt in Frankfurt und Darmstadt geschehen – zeigen, wie notwendig der Kampf für den grundgesetzlich geschützten arbeitsfreien Sonntag ist.“

Pressestelle DIE LINKE. Fraktion im Hessischen Landtag
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