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Verwaltungsgerichtshof schützt den freien Sonntag


Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) des Landes hat gestern entschieden, dass der von der Stadt Frankfurt geplante verkaufsoffene Sonntag rechtswidrig ist. Dazu erklärt Hermann Schaus, Parlamentarischer Geschäftsführer und gewerkschaftspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Ich freue mich, dass nun nach dem grundsätzlichen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Sachen Sonntagsschutz auch der hessische Verwaltungsgerichtshof nachgezogen und die Ladenöffnungen am kommenden Sonntag in Frankfurt verboten hat. Dies ist ein gutes Urteil, das die Gewerkschaft ver.di gemeinsam mit kirchlichen Institutionen erstritten hat. Allein die Stadt Frankfurt und insbesondere ihr Ordnungsdezernent Markus Frank (CDU), der trotz neuer Rechtslage diese Sonntagsöffnungen weiter betrieben hat, ist für die jetzige Situation verantwortlich.“

Gerade in diesen Tagen habe die ‚Allianz für einen freien Sonntag‘, ein Bündnis aus Gewerkschaften und Kirchen, alle hessischen Kommunen schriftlich über die aktuelle Rechtslage, die durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom November 2015 entstanden sei, informiert, so Schaus. Zu hoffen sei nun, dass künftig alle Städte und Gemeinden die neue Rechtslage beachten und weitere Gerichtsauseinandersetzungen vermieden werden könnten.

Schaus: „Der nun durch Rechtsprechung gefestigte Sonntagsschutz dient insbesondere den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Einzelhandel, deren Arbeitszeiten bereits derzeit auf sechs Tage in der Woche bis spät in die Abendstunden hinein verteilt sind. Eine Änderung der hessischen Gesetze hierzu halten wir nicht für notwendig.“

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