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Gesetz gegen Leerstand, Umwandlung in Eigentumswohnungen und Zweckentfremdung heute eingebracht


Zur ersten Lesung des Gesetzentwurfes der LINKEN gegen Leerstand und Zweckentfremdung von Wohnraum erklärt Hermann Schaus, Parlamentarischer Geschäftsführer und wohnungspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Mit dem heute vorgelegten Gesetzentwurf zur Wiedereinführung des Verbotes der Zweckentfremdung und spekulativem Leerstand wollen wir das 2004 von Roland Koch außer Kraft gesetzte Zweckentfremdungsverbot für Hessen verbessert wieder einführen. Mit unserem Gesetzentwurf sollen die Kommunen mit erhöhtem Wohnungsbedarf ein verbessertes Instrument an die Hand bekommen, um gegen spekulativen Leerstand, die Umwandlung von Miet- in teure Eigentumswohnungen sowie gegen die Zweckentfremdung wirksam vorgehen zu können.“

Die Gründe, mit denen 2004 das alte Gesetz gegen Zweckentfremdung in Hessen außer Kraft gesetzt wurde, lägen längst nicht mehr vor. Das Rhein-Main-Gebiet  und die hessischen Groß- und Universitätsstädte zählten seit Jahren zu den Regionen mit dem größten Mangel an bezahlbarem Wohnraum in Deutschland, so Schaus. Zu den bestehenden Problemen auf dem Wohnungsmarkt komme nun auch die große Herausforderung hinzu, die vielen bei uns Schutz suchenden Menschen angemessen unterzubringen.

Schaus: „Ein gesetzliches Verbot von spekulativem Leerstand, der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen und der Zweckentfremdung, ist ein weiteres Werkzeug zum Erhalt von bezahlbaren Wohnraum. Dies darf aber nicht darüber hinweg täuschen, dass die Hauptanstrengung beim Bau von Sozialwohnungen bei öffentlichen Wohnungsbaugesellschaften oder Genossenschaften liegen muss.

Der jährliche Wegfall von mehr als 4.000 Sozialwohnungen muss endlich gestoppt werden.“

Pressestelle DIE LINKE. Fraktion im Hessischen Landtag
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