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Kommunen demokratisieren – mehr Beteiligungsrechte für alle!

Anlässlich der Vorstellung des Gesetzentwurfes für mehr demokratische Beteiligungsrechte in den Kommunen erklärt Hermann Schaus, Parlamentarischer Geschäftsführer und kommunalpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Auch nach Inkrafttreten der letzten grundlegenden Reform der Kommunalverfassung 2011 weist Hessen leider einen großen Mangel an direktdemokratischen Beteiligungsformen auf. Im Gegensatz zu vielen anderen Bundesländern gibt es nach wie vor weder die Möglichkeit eines Bürgerantrages noch Bürgerpetitionen in Städten und Landkreisen. Außerdem sind die Hürden für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide zu hoch, wodurch mögliche Initiatoren abgeschreckt werden.“

DIE LINKE fordere daher in ihrem Gesetzentwurf eine Senkung der Quoren, die Verkleinerung des Ausschlusskataloges sowie eine Befreiung der Antragsstellerinnen und Antragssteller vom Zwang der Kosteneinschätzung, so Schaus. Zudem sollten die in den meisten anderen Bundesländern längst eingeführten Bürgeranträge und Bürgerpetitionen endlich auch in Hessen Eingang in die Kommunalverfassung finden. „Ganz neu ist zudem unsere Forderung, alle direkten Beteiligungsrechte auch für die Landkreise einzuführen.“


Karlheinz Schneckenberger, Mitinitiator eines Bürgerbegehrens und Stadtverordneter in Rüsselsheim, unterstützt diese Forderung: „Insbesondere die Reduzierung des undemokratischen Quorums von generell 25 Prozent, die Möglichkeit des Bürgerentscheids in Stadtteilen sowie die Möglichkeit eines Kreisentscheides fördern die direkte Beteiligung der Menschen.
Es kann nicht angehen, dass ein Bürgermeister oder Landrat weniger Stimmen bei seiner Wahl erhält, als für einen Bürgerentscheid benötigt werden.“

Schaus: „Wir sehen auch beim kommunalen Wahlrecht dringenden Handlungsbedarf. Es ist nicht einzusehen, dass sogar bei der Wahl der kommunalen Vertretungen die Herkunft eines Menschen über sein Wahlrecht entscheidet, selbst wenn er Jahrzehnte in der Stadt lebt. Über die unmittelbaren politischen Begebenheiten vor Ort müssen alle dauerhaft in einer Gemeinde lebenden Menschen mitentscheiden können.  Darüber hinaus wollen wir - wie in elf anderen Bundesländern auch - das kommunale Wahlrecht ab dem 16. Lebensjahr in Hessen einführen.“

 


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