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NSU-Skandal: Anfrage der LINKEN belegt, dass der Inlandsgeheimdienst Neonazi Anwalt zahlte

Und warum zahlt der VS Benjamin G. ‚Tagungsgeld/Fahrtkosten‘ für den NSU-Prozess in München?

 

Anlässlich der aktuellen Berichterstattung zum möglichen Polizeischutz für einen Spitzel des Verfassungsschutzes aus der Neonazi-Szene und zur Antwort der Landesregierung auf einen Berichtsantrag der LINKEN bzgl. „eingeschränkte Aussagegenehmigung für den V-Mann Benjamin G. sowie Auswahl und Bezahlung des wegen Bankrott-Beihilfe verurteilten ehemaligen Anwaltes Volker H.“ (Drucksache 19/1016), erklärt Hermann Schaus, NSU-Obmann der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

 

„Der V-Mann Benjamin G. -  alias Gemüse - der mehrere Jahre von Andreas Temme geführt wurde, gerät im NSU-Untersuchungsausschuss immer stärker in den Blick. Der kriminelle Neonazi im unmittelbaren Umfeld militanter Gruppen im Raum Kassel will angeblich nichts von diesen Gruppen mitbekommen und dem ‚Verfassungsschutz‘ dementsprechend nichts berichtet haben.

Stattdessen sei er auf die völlig unbedeutende und nicht mal mehr als Beobachtungsobjekt eingestufte ‚Deutsche Partei‘ angesetzt worden. Aber dann stehen diese Fragen im Raum: Wofür wurde er monatlich bezahlt? Warum werden seine Treffberichte geheim gehalten und seine Aussagegenehmigungen beschränkt? Warum durfte er 2006 nicht von der Polizei vernommen werden, obwohl der VS selbst über eine Täterschaft von V-Leuten beim Mord in Kassel spekulierte?

Es entsteht der Eindruck, dass der ‚Verfassungsschutz‘ nichts über militante Nazistrukturen erfahren und sie später bloß nicht mit NSU-Morden in Verbindung bringen wollte.“

Dieser Eindruck verstärke sich mit Blick auf die Antworten bzw. Nicht-Antworten der Landesregierung auf einen Berichtsantrag der LINKEN. Demnach habe der ‚Verfassungsschutz‘ dem V-Mann ‚Gemüse‘ - nachdem er und ein weiterer Neonazi-Kumpel 2011 ganz oben auf die NSU-Liste des BKAs geriet - den dubiosen Anwalt Volker H. bezahlt. Damit nicht genug: Das Amt beschränkte gegenüber den BKA-Ermittlern die Aussagegenehmigung, sperrte die Akten und bezahlte Benjamin G. sogar noch ‚Tagungsgeld/Fahrtkosten‘ für seine Vernehmung im NSU-Prozess.

So viel Fürsorge für einen angeblich zu nichts zu gebrauchenden und nichts wissenden Neonazi-V-Mann, sei vollkommen bizarr. Es stelle sich die Frage, wen der ‚Verfassungsschutz‘ hier alimentiere und schütze und warum dies der Fall sei?

Schaus: „Obwohl die Landesregierung sich fast ein halbes Jahr für die Antwort unseres Berichtsantrags Zeit gelassen hat, wurden wichtige Fragen auf geradezu dreiste Art nicht beantwortet. Das lassen wir dem Innenminister nicht durchgehen. Wir verlangten Auskunft, wie und durch wen die Beschränkung der Aussagegenehmigung 2012 und 2013 begründet wurde, wer Volker H. wann als Rechtsvertreter ausgewählt und mit welchen Informationen, Aufträgen und Honoraren er versehen wurde. Da ‚Gemüse‘ nicht der einzige V-Mann im militant-terroraffinen Neonazi-Spektrum in Hessen gewesen sein dürfte, schwant mir vor dem Hintergrund der Art und Weise der V-Mann-Führung für den NSU-Ausschuss nichts Gutes.“

 

Hinweis:
DIE LINKE hat zur Aussprache über den Berichtsantrag die Herstellung der Öffentlichkeit im Innenausschuss am kommenden Donnerstag, 10.00 Uhr beantragt.
Im Anhang finden Sie den erwähnten Berichtsantrag der LINKEN mit Antwort der Landesregierung.


Pressestelle DIE LINKE. Fraktion im Hessischen Landtag
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