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Falsche Angaben von Innenminister Peter Beuth zum Anwalt des V-Manns und Neonazis Benjamin G.?

Zum Artikel im Wiesbadener Kurier von heute – siehe ‚Ungereimtheiten um V-Mann-Mandat‘ - erklärt Hermann Schaus, Parlamentarischer Geschäftsführer und innenpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Damit nicht genug, dass Innenminister Peter Beuth (CDU) in der letzten Woche all unsere zentralen Fragen in einem Berichtsantrag nicht beantwortet hat. Nun wird durch die heutige Berichterstattung deutlich: Der Inlandsgeheimdienst hatte offenbar doch Kenntnis davon, dass der von ihm beauftragte Anwalt, der den Neonazi und V-Mann Benjamin G. beraten hat, zuvor wegen Beihilfe zum Bankrott verurteilt wurde. Sollten die Angaben des Anwalts zutreffen, dann hat Innenminister Beuth den Ausschuss schriftlich falsch informiert.“

Von erheblicher Brisanz sei, so Schaus, dass Benjamin G. -  alias Gemüse - mehrere Jahre vom Geheimdienstmitarbeiter Andreas Temme geführt wurde und im NSU-Komplex immer stärker in den Blick rücke.

Schaus:„DIE LINKE will weiterhin wissen: Wurden Benjamin Gs. Aussagegenehmigungen beschränkt? Warum wurde unmittelbar nach Auffliegen des NSU vom Geheimdienst ein Anwalt besorgt und bezahlt? Und warum wurde das seinerzeit vom Innenministerium so schnell beschlossen?
Ich werde den Innenminister am kommenden Donnerstag in der von uns beantragten Sondersitzung des Innenausschusses dazu intensiv befragen.“

Hinweis: Öffentliche Sondersitzung des Innenausschusses am Donnerstag 19, März, 10 Uhr


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