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Nicht abstraktes Strafmaß sondern Zugriff entscheidend!

Zur heutigen Vorlage einer Bundesratsinitiative zur Einführung eines neuen ‚Schutzparagrafen 112‘ für Angriffe gegen Polizei und Einsatzkräfte“ durch die schwarzgrüne Landesregierung, erklärt Hermann Schaus, innenpolitischer Sprecher und Parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Gezielte und gewalttätige Angriffe gegen Polizei, Feuerwehr und Rettungskräfte sind in jeder Beziehung inakzeptabel. Insbesondere dann, wenn sie Leib und Leben gefährden. Die von Schwarzgrün nun auf den Weg gebrachte Bundesratsinitiative würde aber ihr erklärtes Ziel verfehlen, Gewaltangriffe zu verhindern. Es ist vielmehr zu befürchten, dass das Demonstrationsrecht damit ausgehöhlt werden soll, wenn eine – wie auch immer entstandene - Rangelei zwischen Demonstranten und Polizei nur für Demonstrationsteilnehmer mit Freiheitsstrafen nicht unter 6 Monaten geahndet werden soll.“

Diejenigen, die sich trotz der bestehenden Strafgesetze und hohen Strafandrohungen leider nicht von Gewalt gegen Personen abbringen ließen, würden durch härtere Strafen kaum zu beeindrucken sein, so Schaus.

„Man muss Gewalttäter schlichtweg schnappen, denn dann kann man sie jetzt schon bestrafen. Hier und nicht beim abstrakten Strafmaß wären Verbesserungen nötig. Zudem muss der Schutz vor und die Bestrafung von Gewalt vor dem Recht für alle gleich sein. Aus dem Gleichheitsgrundsatz heraus stelle sich die Frage der Verfassungsmäßigkeit der Initiative. Auch die Grünen hatten in der Vergangenheit entsprechende Überlegungen deshalb aus guten Gründen zurück gewiesen“.  


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