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Sturm 18 und Bernd T.: Wieso konnte der hessische Neonazi offenbar schon wieder schwere Straftaten begehen?

Zu Berichten über erneute Straftaten von Bernd T. und ‚Sturm 18‘ erklärt Hermann Schaus, Parlamentarischer Geschäftsführer und innenpolitischer Sprecherder Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Ich bin erschüttert über die aktuelle Berichterstattung über die vermeintlich erneute Beteiligung des bekannten nordhessischen Neonazis Bernd T. an einer schweren Straftat. Obwohl T. unter anderem wegen mehrfacher schwerer Körperverletzungen, Totschlags eines Obdachlosen und anderer schwerer Straftaten insgesamt 23 mal verurteilt wurde, narrt er weiterhin Polizei und Justiz.

Dies ist für uns Anlass in der nächsten Innenausschusssitzung detaillierte Auskunft zum bisherigen Verhalten von Polizei, Justiz und dem Landesamt für Verfassungsschutz zu verlangen. Dabei wollen wir auch Auskunft über den Stand der Prüfung zum Verbot des Neonazi-Vereins ‚Sturm 18‘, deren Präsident T. ist.  Wenn es zutreffend ist, dass noch weitere Mitglieder dieses dubiosen Vereins wieder an Straftaten beteiligt waren, muss auch die Frage geklärt werden, ob es sich bei ‚Sturm 18‘ nicht um eine kriminelle Vereinigung handelt.“

Wer den NSU-Prozess in München öffentlich verhöhne, wechselweise intensive NSU-Kontakte zu Protokoll gebe und dann wieder leugne, und immer wieder schwerste Straftaten begehe, gehöre endlich hinter Schloss und Riegel. Es sei unfassbar, dass die Justiz dies seit 20 Jahren nicht hinbekomme und Bernd T. bisher stets milde Strafen erhalten habe, weil Haftbefehle - wie jetzt auch wieder - nicht vollzogen worden seien.


Pressestelle DIE LINKE. Fraktion im Hessischen Landtag
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