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Bundesverfassungsgericht schiebt Nullrunde bei der Beamtenbesoldung einen Riegel vor

Tarifergebnis muss in Hessen nun eins zu eins übertragen werden

Zur heutigen Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Sachen Beamtenbesoldung erklärt Hermann Schaus, Parlamentarischer Geschäftsführer und gewerkschaftspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

 

„Mit der heutigen Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist klar, dass die Nullrunde für die hessischen Beamtinnen und Beamten verfassungswidrig ist. Auch Beamte haben einen Anspruch auf eine angemessene Einkommenserhöhung. Deshalb muss nun das Tarifergebnis durch einen Nachtragshaushalt schnellstens zeit- und inhaltsgleich auf Beamtinnen und Beamte beim Land Hessen und bei den hessischen Kommunen übertragen werden.“

Das Gericht habe zu Klagen aus drei Bundesländern ein richtungsweisendes Urteil gefällt, so Schaus, das auch für Hessen Gültigkeit habe. In den Verfahren zu den Ländern Sachsen-Anhalt, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen sei es um die Angemessenheit der Besoldung von Richtern gegangen. Dabei habe das Gericht auch einen Kriterienkatalog festgelegt, mit dem die Bezahlung aller Beamtinnen und Beamten künftig überprüft werden könne. Zu den Kriterien zählten z. B. ein Vergleich zwischen Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst, wobei die Tarifergebnisse nicht zu stark abweichen dürften - außerdem ein Vergleich von Besoldung und genereller Lohnentwicklung im jeweiligen Bundesland, wobei über fünf Prozent Unterschied schon als problematisch angesehen würden.

Schaus: „Eine Besoldungsentwicklung nach Gutsherrenart mit Verweis auf die Schuldenbremse ist mit diesem Urteil ausgeschlossen. Wir erwarten nun, dass die bereits im Haushalt 2015 beschlossene Nullrunde fällt. Außerdem muss unverzüglich die Übertragung des Tarifergebnisses von 2 Prozent für 2015 und 2,4 Prozent für 2016 vorgenommen werden. Es reicht nicht mehr, nur in Sonntagsreden die besondere Arbeit hessischer Beamtinnen und Beamten hervorzuheben, ihnen aber gleichzeitig keine angemessene Besoldungserhöhung zuzugestehen.“


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