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Beamte: Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts müssen auch in Hessen beachtet werden

Zur Ankündigung der schwarzgrünen Landesregierung, trotz eines vorgestern ergangenen Urteils des Bundesverfassungsgerichts, an der Nullrunde für hessische Beamtinnen und Beamte festhalten zu wollen – siehe FAZ-Artikel von heute ‚Nullrunde für Beamte bleibt‘ - erklärt Hermann Schaus, Parlamentarischer Geschäftsführer und gewerkschaftspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

 

„Offenbar ist die Landesregierung durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auf dem falschen Fuß erwischt worden und kann nun ihre Schuldenbremsenpolitik auf dem Rücken der Beschäftigten so nicht mehr fortsetzen. Das Gericht hat klare Kriterien für die Beamtenbesoldung erstellt. An diesen kommt auch die schwarzgrüne Landesregierung nicht vorbei. Danach ist die diesjährige Nullrunde für die hessischen Beamtinnen und Beamten verfassungswidrig.“

Das Gericht habe zu Klagen aus drei Bundesländern ein richtungsweisendes Urteil gefällt, das auch für Hessen Gültigkeit habe. Eine Besoldungsentwicklung nach Gutsherrenart sei mit diesem Urteil ausgeschlossen. Deshalb müsse das Tarifergebnis des TV-H durch einen Nachtragshaushalt schnellstens zeit- und inhaltsgleich auf Beamtinnen und Beamten beim Land Hessen und bei den hessischen Kommunen übertragen werden.

Schaus: „Auch Beamtinnen und Beamten haben einen Anspruch auf eine amtsangemessene Einkommenserhöhung. Deshalb haben wir auch einen dringlichen Antrag (DS 19/1911) in den Landtag eingebracht, der in der kommenden Innenausschusssitzung beraten werden wird. Wir fordern die Landesregierung auf, nicht weiter herum zu eiern und unverzüglich das Gesetzgebungsverfahren zur Übertragung des Tarifergebnisses von 2 Prozent für 2015 und 2,4 Prozent für 2016 vorzubereiten sowie zur Zahlung von Abschlägen überzugehen.“

 

Hinweis:

Anbei unser Dringlicher Antrag, DS19/1911.
Wir werden für diesen Tagesordnungspunkt in der Innenausschusssitzung am Mittwoch, den 13. Mai 2015, die Herstellung der Öffentlichkeit beantragen.


Pressestelle DIE LINKE. Fraktion im Hessischen Landtag
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