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‚Schutzparagraf 112‘ verfehlt erklärtes Ziel und verstößt gegen Gleichheitsgrundsatz

Zur heutigen Vorlage der hessischen Landesregierung zur Einführung eines neuen ‚Schutzparagrafen 112‘ im Bundesrat zur Verschärfung des Strafgesetzbuches bei Angriffen gegen Polizei und Einsatzkräfte, erklärt Hermann Schaus, innenpolitischer Sprecher und Parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Gezielte und gewalttätige Angriffe gegen Polizei, Feuerwehr und Rettungskräfte sind in jeder Hinsicht inakzeptabel. Insbesondere dann, wenn sie Leib und Leben gefährden. Die von Schwarzgrün nun in den Bundesrat eingebrachte hessische Initiative wird aber ihr erklärtes Ziel verfehlen, Gewaltangriffe zu verhindern.

Es ist vielmehr zu befürchten, dass das Demonstrationsrecht damit ausgehöhlt werden soll, wenn eine – wie auch immer entstandene - Rangelei zwischen Demonstranten und Polizei nur für Demonstrationsteilnehmer mit Freiheitsstrafen nicht unter 6 Monaten geahndet werden soll.“

Diejenigen, die sich trotz der bestehenden Strafgesetze und hohen Strafandrohungen leider nicht von Gewalt gegen Personen abbringen ließen, würden durch härtere Strafen kaum zu beeindrucken sein, so Schaus.

„Gewalttaten kann man schon jetzt ausreichend bestrafen. Vor allem aber muss der Schutz vor und die Bestrafung von Gewalt vor dem Recht für alle gleich sein. Mit dem neuen Paragrafen wird jedoch der Gleichheitsgrundsatz klar verletzt.

Verwunderlich ist, wie unkritisch die hessischen Grünen, trotz massiver Kritik aus den eigenen Reihen, mit der geplanten, gravierenden Gesetzesverschärfung umgehen. In der Vergangenheit haben sie entsprechende Überlegungen auch in Hessen aus guten Gründen stets zurück gewiesen.“


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