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Ablehnung des sog. Schutzparagraphen 112 durch Innenminister

Verdiente Blamage für Schwarzgrün

Das Strafrecht wird für Angriffe gegen Polizisten nicht verschärft. Die Innenminister von Bund und Ländern konnten sich bei ihrer Tagung in Mainz nicht auf eine einheitliche Linie verständigen und ein entsprechender Vorschlag aus Hessen fand damit keine Mehrheit. Dazu erklärt Hermann Schaus, Parlamentarischer Geschäftsführer und innenpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Das ist eine gute Nachricht. Wenn nicht einmal die Innenminister aus Bund und Ländern der schwarzgrünen Bundesratsinitiative zustimmen, dann hat die von Schwarzgrün beabsichtigte Strafrechtsverschärfung im Bundesrat und Bundestag erst Recht keinerlei Chance. Der von CDU und Grünen eingebrachte ‚Schutzparagraph 112‘ hat sich längst als das entlarvt, was er von Beginn an war: eine reine Schaufensterpolitik innenpolitischer Scharfmacher. Wer ernsthaft eine Freiheitsstrafe von nicht unter sechs Monaten für eine Rangelei oder Eierwürfe gesetzlich festschreiben will, der legt die Axt am Rechtsstaat und der Demonstrationsfreiheit an.“

Gewalt sei abzulehnen, aber sie könne mit den bestehenden Gesetzen ausreichend geahndet werden. Ein schwarzgrünes Sonderstrafrecht, dass sogar noch über die Forderungen der Deutschen Polizeigewerkschaft hinaus gehe, brauche man hierzu sicher nicht.

Schaus: „Peinlich für die Hessen-Grünen: Hätte dieses Gesetz in der Vergangenheit bestanden, hätte Joschka Fischer lange Zeit im Gefängnis, statt auf Regierungsbänken gesessen - wie sich die Zeiten ändern.“


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