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Rechtswidriges Verhalten des Regierungspräsidiums Darmstadt

RP weigert sich Sonntagsarbeit bei der Post zu überprüfen

Zur rechtswidrigen Weigerung der grünen Regierungspräsidentin Lindscheid, in den südhessischen Postunternehmen eine Überprüfung der Sonntagsarbeit vorzunehmen, erklärt Hermann Schaus, Parlamentarischer Geschäftsführer und gewerkschaftspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Die grüne Regierungspräsidentin in Darmstadt weigert sich Überprüfungen der Sonntagsarbeit in den bestreikten Postbetrieben zu veranlassen. Der Fraktion DIE LINKE liegt eine Stellungnahme des RP Darmstadt vom 10. Juni 2015 an das Verwaltungsgericht Darmstadt vor. In dieser heißt es wörtlich: ‚Insbesondere darf die aufgrund von Arbeitskampfmaßnahmen ohnehin angespannte Lage eines Unternehmens nicht noch dadurch erschwert werden, dass das Unternehmen mit unüblichen oder gar überzogenen Aufsichtsmaßnahmen befasst wird‘.

Das kommt  einem Freibrief für rechtswidriges Verhalten von im Streik befindlichen Betrieben gleich. Damit verletzt das RP Darmstadt - wie schon Ende letzten Jahres das RP Kassel bei Amazon - seine Neutralitätspflicht während Arbeitskämpfen.“

Es sei grotesk, wenn die grüne Regierungspräsidentin das Nichtstun ihrer Aufsichtsbehörde als neutrales Verhalten darzustellen versuche, so Schaus. Dass gerade in den Streikbetrieben der Post derzeit das Arbeitszeitrecht laufend gebrochen werde, könne die Gewerkschaft ver.di vielfach bestätigen. Die Erklärung des RP, dagegen nichts als Aufsichtsbehörde zu tun, müsse sofort von der Landesregierung zurück genommen werden.

Schaus: „Die Einhaltung der Vorschriften des § 17 Abs. 1 des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) ist in besonderem Maße in bestreikten Betrieben vorzunehmen und sogar zu intensivieren. Die Regierungspräsidentin und die Landesregierung machen sich damit zum verlängerten Arm des Postkonzerns. DIE LINKE fordert Hessens Sozialminister Stefan Grüttner (CDU) unverzüglich auf, noch vor Sonntag die Regierungspräsidentin entsprechend anzuweisen.“


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