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Fehlbelegungsabgabe sozial gestalten: Verdrängung von Mieterinnen und Mietern vermeiden

Anlässlich der heutigen ersten Lesung für ein Gesetz über die Erhebung einer Fehlbelegungsabgabe in der öffentlichen Wohnraumförderung erklärt Hermann Schaus, Parlamentarischer Geschäftsführer und wohnungspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Mit fast einem Jahr Verspätung legt die Landesregierung endlich ein Gesetz zur Wiedereinführung der Fehlbelegungsabgabe in Hessen vor. Angesichts von fast 45.000 Haushalten, die für eine Sozialwohnung registriert sind, ist ein solches Gesetz überfällig. Leider ist das Gesetz der Landesregierung sozial nicht ausgewogen.“

Es sei unbestritten, dass es zahlreiche Mieterinnen und Mieter gebe, die mit inzwischen deutlich höherem Einkommen in Sozialwohnungen leben würden, während berechtigte Familien sich am freien Wohnungsmarkt versorgen und dort bisweilen über 50 Prozent ihres Einkommens nur für Mietkosten aufwenden müssten, so Schaus.  Dies dürfe jedoch nicht dazu führen, dass Menschen, die knapp über der Einkommensgrenze lägen zur Zahlung einer Fehlbelegungsabgabe verpflichtet würden.

Schaus: „Wir begrüßen grundsätzlich die Wiedereinführung einer Fehlbelegungsabgabe. Aber die Einkommensgrenze ist nicht sozial ausgewogen. Wenn bereits ein Einkommen, welches nur 20 Prozent über der Einkommensgrenze liegt, ausreicht, zur Fehlbelegungsabgabe herangezogen zu werden, dann zahlen die Falschen. 

DIE LINKE hat bereits im vergangenen Jahr einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt, der erst ab Überschreitung von 50 Prozent der Einkommensgrenze eine Fehlbelegungsabgabe von einem Euro pro Quadratmeter vorsieht. Diese Grenze ist angemessen, um auch Familien mit mittlerem Einkommen nicht übermäßig zu belasten.“


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