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Mitmachfalle und zahnloser Tiger –

Gesetzentwurf zur Erleichterung der Bürgerbeteiligung bleibt weit hinter den Erwartungen zurück

Anlässlich der heutigen ersten Lesung für ein Gesetz zur Erleichterung der Bürgerbeteiligung auf Gemeindeebene und zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften, erklärt Hermann Schaus, Parlamentarischer Geschäftsführer und kommunalpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Es ist ein insgesamt enttäuschender Gesetzentwurf, den die Landesregierung hinsichtlich einer besseren direkten Bürgerbeteiligung auf kommunaler Ebene vorlegt.

Aus der großen Beteiligungsoffensive, die angekündigt war, ist nicht viel herausgekommen. Man kann nur darüber staunen, dass sich gerade einmal zwei von insgesamt 73 Änderungen im schwarzgrünen Gesetz mit Bürgerbeteiligung beschäftigen. Deshalb ist schon die Gesetzesbezeichnung irreführend.“

Zwar sei es zu begrüßen, dass endlich die schon lange geforderte Reduzierung bei den Quoren für Bürgerentscheide vorgenommen werde. Die Quoren seien jedoch immer noch zu hoch. Auch an anderen Stellen bleibe das Gesetz weit hinter den Erwartungen zurück, so Schaus.

„In Hessen wird es weiterhin keinen Bürgerantrag geben. Auch eine notwendige Konkretisierung der kommunalen Petitionen bleibt aus. Das eingeführte Vertreterbegehren kann getrost als Mitmachfalle eingestuft werden. Die wachsweiche Formulierung, dass Frauen nach Möglichkeit gleichermaßen bei der Listenaufstellung berücksichtigt werden sollen, ist nicht mehr als ein zahnloser Tiger. DIE LINKE hat hierzu einen umfassenden eigenen Gesetzentwurf vorgelegt.“


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