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NSU-Mord in Kassel: Bouffiers Schutz für V-Leute ließ damalige Ermittler ins Leere laufen

In der Sitzung des NSU- Untersuchungsausschusses zur Aufklärung des Mordes an Halit Yozgat in einem Kasseler Internetcafé war heute Staatsanwalt Götz Wied als Zeuge geladen. Dazu erklärt Hermann Schaus, innenpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag und Obmann um U-Ausschuss:

„Nach dem Mord an Halit Yozgat sahen es Polizei und Staatsanwaltschaft als notwendig an, im Rahmen ihrer Ermittlungen die vom Verfassungsschutzmitarbeiter Andreas Temme geführten V-Leute zu vernehmen. Doch dies hat Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU), damals Innenminister Hessens, durch eine Sperrerklärung verhindert.“

Die heutige Vernehmung habe deutlich gemacht, so Schaus, dass diese Sperrerklärung nicht den an sich notwendigen Anforderungen gerecht werde. Weder enthalte sie eine ausführliche Begründung, noch eine angemessene Güterabwägung. Leider habe der damalige leitende Staatsanwalt dennoch auf die dringend gebotenen Vernehmungen verzichtet und in der Folge das Verfahren gegen Andreas Temme eingestellt. Eine plausible Begründung dafür habe er heute nicht liefern können.

Schaus: „Der Umgang mit dem Geheimdienstmitarbeiter Temme und mit seiner Dienststelle ist unerklärlich. Obwohl Temme zum Zeitpunkt des Mordes an Halit Yozgat im Kasseler Internetcafé war und als Tatverdächtiger galt, durften seine Vorgesetzten die Ermittlungsakten einsehen. Sie wurden sogar vorab davon informiert, dass eine Durchsuchung von Temmes Diensträumen anstehe.

Zudem wurden die Asservate, u.a. in Temmes Wohnung gefundenes rechtsextremes Material, während der laufenden Ermittlungen vernichtet. Gefragt nach den Gründen für diesen Vorgang, konnte sich der damals zuständige Staatsanwalt unerklärlicherweise nicht erinnern.“


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