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Sozialwohnungen: Fehlbelegungsabgabe muss sozial gerecht gestaltet werden

Zur heutigen Zweiten Lesung der Gesetzentwürfe von LINKE und Landesregierung zur Wiedereinführung der Fehlbelegungsabgabe in Hessen erklärt Hermann Schaus, Parlamentarischer Geschäftsführer und wohnungspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Die Wiedereinführung der Fehlbelegungsabgabe ist ein richtiger Schritt, um das akute Wohnungsproblem im Ballungsgebiet Rhein-Main sowie in den Universitätsstädten in Hessen wieder in den Griff zu bekommen. Richtig ist es aber auch, dass die Fehlbelegungsabgabe Mieterinnen und Mieter nicht über Gebühr belasten darf.“

Die Fehlbelegungsabgabe müsse dazu dienen, eine bestehende Gerechtigkeitslücke zu schließen:  Während fast 45.000 Anspruchsberechtigte hochpreisigen Wohnraum anmieten müssten, belegten gleichzeitig auch Menschen mit hohem Einkommen eine Sozialwohnung.

Schaus: „Wir hätten uns gewünscht, dass die Regierungsfraktionen die richtigen Schlüsse aus der Anhörung im Oktober gezogen hätten, statt lediglich den Termin zur Einführung wegen der selbstverursachten Verzögerung im Gesetzgebungsverfahren noch weiter hinauszuzögern.

Dass die Fehlbelegungsabgabe in Zukunft bereits ab einer 20prozentigen Überschreitung einsetzen wird, ist sozial ungerecht. Denn damit werden Menschen getroffen, die gerade so die Einkommensgrenzen überschreiten. Unser Gesetzentwurf aus dem Sommer 2014 sieht das Einsetzen erst ab einer Überschreitung ab 50 Prozent vor. Dies ist sozial deutlich ausgewogener.“


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