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NSU-Akten vollständig vorlegen: Schwärzungen nur im Einzelfall und mit ausführlicher Begründung zulässig

 

Zur Debatte über die Vorlage von massenhaft geschwärzten NSU-Akten erklärt Hermann Schaus, Parlamentarischer Geschäftsführer und innenpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Die heutige Debatte im Innenausschuss verstärkt meinen Eindruck, dass Schwarzgrün über verfassungsrechtlich verbürgte Rechte des Parlaments hinweggehen und im Streit um massiv und teils ohne Begründung geschwärzte NSU-Akten nicht einlenken wird.

Ich kann vor der morgigen Sitzung des Untersuchungsausschusses nur noch einmal appellieren: Der Landtag muss das Recht auf volle Akteneinsicht in einem gangbaren Verfahren haben. Zudem muss die Diskussion über Geheimakten und Schwärzungen in regulären Ausschusssitzungen unter Anwesenheit und Hilfe von Mitarbeitern stattfinden. Vieraugengespräche zwischen Abgeordneten und Geheimdienstmitarbeitern sind weder rechtlich, noch verfahrenstechnisch eine Lösung, mit der abertausende Seiten Papier bearbeitet werden können.“


Pressestelle DIE LINKE. Fraktion im Hessischen Landtag
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