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Für mehr direkte Demokratie in den Kommunen Eine fortschrittliche Kommunalverfassung wäre möglich gewesen

Anlässlich der heutigen gemeinsamen dritten Lesung der Gesetzentwürfe der Fraktion DIE LINKE ‚für mehr demokratische Beteiligungsrechte in den Kommunen‘ und der Landesregierung erklärt Hermann Schaus, Parlamentarischer Geschäftsführer und kommunalpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Die mangelhaften Möglichkeiten an direktdemokratischer Teilhabe werden in Hessen auch nach Verabschiedung des Gesetzes der Landesregierung weiter bestehen bleiben. Mehr direkte Demokratie wäre mit unserem Gesetzentwurf möglich gewesen. Das Gesetz der Landesregierung ist hingegen eine Mogelpackung. Es wird sogar eher zu teuren und komplizierten Verwaltungsstrukturen führen.“

DIE LINKE habe bereits im Februar einen umfassenden Gesetzentwurf vorgelegt, der eine deutliche Stärkung der direkten Demokratie auf kommunaler Ebene herbeigeführt hätte. Mit der Aufnahme von Einwohneranträgen und der Festschreibung von Petitionen auf Stadt- und Kreisebene wäre eine Übertragung der guten Erfahrungen aus anderen Bundesländern möglich gewesen. Dem habe sich die schwarzgrüne Mehrheit leider verschlossen.

Schaus: „Es reicht nicht aus, die Quoren für Bürgerentscheide nur leicht zu senken – wie das der Regierungsentwurf vorsieht - wenn gleichzeitig keine Reduzierung des unangemessen großen Ausschlusskatalogs, mit Themen zu denen keine Bürgerentscheide durchgeführt werden dürfen, erfolgt. Auch der weitere Ausschluss von Nicht-EU-Bürgern vom kommunalen Wahlrecht und das Festhalten am Wahlrecht erst ab 18 Jahren sind nicht mehr zeitgemäß.“


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