Pressemitteilungen

Spekulativen Leerstand und Zweckentfremdung unterbinden

Zur Vorstellung des Gesetzentwurfes gegen Leerstand und Zweckentfremdung von Wohnraum erklärt Hermann Schaus, Parlamentarischer Geschäftsführer und wohnungspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Im Mai 2004 wurde das Zweckentfremdungsverbot durch die damalige CDU-Regierung gegen den Protest von Gewerkschaften und Mieterverbänden außer Kraft gesetzt. Man nahm seinerzeit an, dass sich selbst in den Ballungsgebieten die Einwohnerzahlen nicht so stark erhöhen würden. Heute wissen wir, dass diese Einschätzung der Landesregierung eine völlige Fehlprognose war.

Mit unserem Gesetzentwurf sollen die Kommunen ein verbessertes Instrument an die Hand bekommen, um gegen spekulativen Leerstand, die Umwandlung von Miet- in teure Eigentumswohnungen sowie gegen die Zweckentfremdung wirksam vorgehen zu können.“

Das Rhein-Main-Gebiet zähle seit Jahren zu den Regionen mit dem größten Mangel an bezahlbaren Wohnraum in Deutschland, so Schaus. Zu den Problemen auf dem Wohnungsmarkt komme die große Herausforderung hinzu, die vielen bei uns Schutz suchenden Menschen angemessen unterzubringen.

Schaus: „Die Gründe, mit denen 2004 das alte Gesetz gegen Zweckentfremdung in Hessen außer Kraft gesetzt wurde, liegen längst nicht mehr vor. Die derzeit 29 Kommunen, in denen im Rahmen der Einführung der Kappungsgrenzenverordnung ein erhöhter Bedarf an Wohnraum festgestellt wurde, hätten mit unserem Gesetz die Möglichkeit, Regelungen zu erlassen, die Zweckentfremdung, Leerstand und die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen ohne triftigen Grund verhindern.

Ein Verbot von spekulativem Leerstand und einer Zweckentfremdung ist ein wichtiger Baustein, die Wohnungsknappheit in den Städten mit erhöhtem Wohnungsbedarf zu verringern.“

PK_Wohnraum_02_small.jpg


Pressestelle DIE LINKE. Fraktion im Hessischen Landtag
Pressesprecher: Thomas Klein
Schlossplatz 1-3; 65183 Wiesbaden
Fon: 0611  350 60 79
Mobil 0176  80 12 81 97
Fax: 0611  350 60 91