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Untergetauchte Neonazis in Hessen: DIE LINKE verlangt Zahlen und Auskunft über Ermittlungen

 DIE LINKE verlangt von der Landesregierung umfassende Auskunft über die Anzahl, die Fahndung und das Gefahrenpotenzial durch abgetauchte Neonazis. Dazu erklärt Hermann Schaus, innenpolitischer Sprecher und Parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Der Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der LINKEN im Bundestag zufolge, lagen im Herbst 2013 deutschlandweit gegen 268 polizeibekannte Neonazis insgesamt 332 offene Haftbefehle vor, davon knapp 30 Haftbefehle wegen zum Teil schwerer Delikte in Hessen. Die Bundesregierung weist darauf hin, dass weiterhin ‚keine eindeutige Aussage darüber getroffen werden [könne], welches PMK-Personenpotenzial sich aktiv der Festnahme entzieht bzw. möglicherweise ‚abgetaucht‘ ist, um – wie seinerzeit das ‚NSU-Trio‘ – im Untergrund weitere Straftaten zu begehen. Dies ist nach wie vor im Einzelfall anhand ggf. weiterer vorliegender Erkenntnisse von den zuständigen Landesbehörden zu beurteilen.‘ Genau das gilt es nun in Hessen herauszufinden,“ so Hermann Schaus.

Schaus zeigte sich zudem sehr verwundert darüber, dass offenbar erst nach beharrlichem Drängen der LINKEN im Bundestag überhaupt bundesweit einheitliche Kriterien entwickelt und somit eine bundesweite Erfassung abgetauchter Neonazis ermöglicht wurde. Weiterhin sei völlig unverständlich, warum nahezu alle offenen Haftbefehle gegen polizeibekannte Neonazis von den Behörden mit niedrigster Fahndungspriorität klassifiziert wurden.

„Wir wollen deshalb wissen: Wie viele offene Haftbefehle lagen und liegen seit dem Jahr 2000 in Hessen gegen Neonazis vor und wegen welcher Delikte? Wurde das überhaupt erhoben, wenn ja nach welchen Kriterien, und mit welchem Druck wurde gefahndet? Uns interessiert ferner: Wie viele Haftbefehle wurden vollstreckt und wie viele sind einfach verjährt? Und wie ist die Größe des Umfelds einzuschätzen, das zum Untertauchen einer nicht unerheblichen Zahl krimineller und gewalttätiger Neonazis in Hessen vorhanden sein muss?“

Hinweis: Berichtsantrag anbei  


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