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Kommunen: Breite wirtschaftliche Betätigung endlich ermöglichen - Subsidiaritätsgrundsatz aufgeben

Zum heute vorgestellten Gesetzentwurf von CDU und Grünen zur Änderung der Hessischen Gemeindeordnung erklärt Hermann Schaus, Parlamentarischer Geschäftsführer und kommunalpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Diese Minireform der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) ist halbherzig und vollkommen unzureichend. Die Änderungen des Paragraphen 121 lassen weiterhin nur hinsichtlich der Energiewirtschaft und Breitbandverkabelung kleine Öffnungen für Städte und Gemeinden zu - das ist deutlich zu wenig. Wir fordern eine weitgehende Öffnung des Gesetzes für die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen.“

Immer noch halte Hessen umfassend am Subsidiaritätsprinzip fest, welches es den Kommunen erschwere, sich umfassend wirtschaftlich zu betätigen. Diese Einschränkung könne auch nicht durch minimale Änderungen bei den Ausnahmen von dieser Regelung kaschiert werden.

Schaus: „Wir sind der Auffassung, dass die Kommunen das Recht haben sollen, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft in eigener Verantwortung selbst zu regeln. Nur so kommen die daraus entstehenden Gewinne der öffentlichen Unternehmen auch wirklich den Einwohnern der Stadt oder Gemeinde zugute.“


Pressestelle DIE LINKE. Fraktion im Hessischen Landtag
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