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Verkaufsoffene Sonntage: Wegweisendes Urteil des VGH

In Darmstadt hatten im vergangenen Jahr am Palmsonntag die Geschäfte offen. Zum heutigen Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel, dass diese Öffnung als rechtswidrig eingestuft hat, erklärt Hermann Schaus, Parlamentarischer Geschäftsführer und innenpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Die LINKE begrüßt das klare und wegweisende Urteil des VGH. Es gibt leider schon seit Jahren solche Verstöße gegen das Ladenöffnungsgesetz.
In Darmstadt wurde versucht, die sonntägliche Ladenöffnung mit einem angeblichen Osterfest zu rechtfertigen. Dies ist leider gängige Praxis in vielen hessischen Kommunen. Deshalb muss nun endlich darüber nachgedacht werden, wie die Sonntagsöffnungen im Gesetz eingeschränkt und reduziert werden können.

Der Schutz des Sonntags und das Recht von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf freie Zeiten darf nicht immer weiter unterminiert werden.“


Pressestelle DIE LINKE. Fraktion im Hessischen Landtag
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