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Novellierung der Wohnraumförderung: Zur Beseitigung der Wohnungsnot unzureichend

Zur heutigen Vorstellung einer Gesetzesnovelle zum hessischen Wohnraumförderungsgesetz erklärt Hermann Schaus, Parlamentarischer Geschäftsführer und wohnungspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Die Änderungsvorhaben der schwarzgrünen Landesregierung zum Wohnraumförderungsgesetz beheben - wie von uns bereits 2012 gefordert - einige gravierende Mängel bei der Wohnraumförderung. Leider bleiben jedoch wesentliche Ungerechtigkeiten bestehen, die nicht beseitigt werden.“

Begrüßenswert sei es, die Einkommensgrenzen nach oben anzuheben, die Schaffung von Wohnraum für Menschen mit Behinderung voran zu treiben und den studentischen Wohnungsbau zu fördern. Es sei hingegen ein Trugschluss, dass die Gleichrangigkeit der Förderziele eine Verbesserung bedeute, so Schaus. Mittel zur Wohnraumförderung dürften ausschließlich für den sozialen Wohnungsbau in Gebieten mit Wohnungsknappheit verwendet werden. Mit dem jetzigen Vorschlag würden weiterhin Mittel auch für den ländlichen Raum zur Verfügung stehen, obwohl dort bereits heute Wohnungsleerstand und niedrige Mieten existierten.

Schaus: „Es bleiben Mängel bestehen. Weder spielt die Fehlbelegungsabgabe, die Verpflichtung Anspruchsberechtigten einmal pro Jahr angemessenen Wohnraum vorzuschlagen, noch eine höchstzulässige Miete im vorliegenden Entwurf eine Rolle.

Es reicht nicht aus, die vorhandenen geringen Mittel anders zu verteilen. Um die schwierige Lage in den hessischen Ballungszentren zu bekämpfen, müssen insgesamt mehr Mittel für den Bau von Sozialwohnungen bereit gestellt werden. Dazu hat DIE LINKE Anträge eingebracht, mit denen jährlich 4.000 neue Sozialwohnungen und 2.000 neue Studierendenwohnungen errichtet sowie der steigenden Preisentwicklung auf dem gesamten Wohnungsmarkt entgegengewirkt werden könnten.“


Pressestelle DIE LINKE. Fraktion im Hessischen Landtag
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