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Wohnraumförderungsgesetz: Ohne zusätzliche Mittel bleiben sinnvolle Maßnahmen wirkungslos

Zur heutigen Landtagsdebatte zur Novelle zum hessischen Wohnraumförderungsgesetz erklärt Hermann Schaus, Parlamentarischer Geschäftsführer und wohnungspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Die Vorstellung der Novellierung des hessischen Wohnraumförderungsgesetzes durch Schwarzgrün ging mit großen Versprechungen einher. Tatsächlich stellt sie jedoch keine Verbesserung dar, sondern lässt viele Probleme ungelöst und droht sogar die Situation in den Ballungszentren weiter zu verschärfen. Allein um die jährlich aus der Mietpreisbindung fallenden 3.200 Sozialwohnungen zu erhalten, wären zusätzliche Mittel in Höhe von10 Millionen Euro notwendig. Diese sind aber nicht vorgesehen.“

Die Landesregierung wolle zwar den Kreis der Anspruchsberechtigten erweitern, die Förderung studentischen Wohnraums ausweiten und den barrierefreien Wohnungsbau stärker fördern – doch mehr Geld stelle sie dafür nicht zur Verfügung. Dies sei lediglich Scheinaktivität – in Wahrheit herrsche Stillstand, so Schaus.  

„Die Mängel im Wohnraumförderungsgesetz bestehen weiter und werden an mancher Stelle sogar noch größer. Alleine die Tatsache, dass Sozialwohnungen künftig sechs statt drei Monate leer stehen dürfen, ist bei rund 280.000 anspruchsberechtigten Haushalten nicht nachvollziehbar. Die Situation am hessischen Wohnungsmarkt wird damit an keiner Stelle verbessert.“


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