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Gesetz zur Polizeikennzeichnung: Schwarzgrüne ‚Arroganz der Macht‘ verhindert mündliche Anhörung

Zur heutigen zweiten Lesung des Gesetzentwurfes der LINKEN zur Polizei-Kennzeichnung und Beantragung einer dritten Lesung, erklärt Hermann Schaus, innenpolitischer Sprecher und Parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„An sich könnte alles so einfach sein: Nach Grünen und LINKEN sind nun auch alle anderen Parteien im Grundsatz für eine Kennzeichnung der hessischen Polizei. Das Gesetz hätte also bis zur Sommerpause mit den Betroffenen im Landtag mündlich beraten und vom Parlament verabschiedet werden können.“

Entsprechende Regeln gebe es in den meisten zivilisierten Staaten. Außerdem führten immer mehr Bundesländer dies inzwischen auch ein, um die Transparenz der Polizeiarbeit zu erhöhen und um Vorwürfen gegen Beamtinnen und Beamte besser aufklären zu können. Der Gesetzentwurf der LINKEN, der aus der Brandenburger Praxis stamme und noch im letzten Jahr genauso von den Grünen als eigener Gesetzentwurf eingebracht worden sei, sei deshalb eine gute Grundlage, so Schaus.

„Unsere Intension bleibt es weiter, mit den Polizeibeamtinnen und –beamten und den Gewerkschaften im Innenausschuss öffentlich darüber zu diskutieren. Aber die schwarzgrüne Landesregierung hat sich bisher geweigert eine mündliche Anhörung überhaupt durchzuführen – ein Novum im Landtag. Deshalb haben wir einen erneuten Versuch unternommen um zu einer öffentlichen Anhörung im Landtag zu kommen.“


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