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Fehlbelegungsabgabe: Zusätzlich 20 Millionen Euro jährlich für den sozialen Wohnungsbau

Die Fraktion DIE LINKE hat einen Gesetzentwurf zum Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen - Fehlbelegungsabgabe – eingebracht. Dazu erklärt Hermann Schaus, Parlamentarischer Geschäftsführer und wohnungspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Mit dem heute vorgelegten Gesetzentwurf zum Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen geben wir den Kommunen ein Instrument in die Hand, mit dem sie jährlich zusätzliche Einnahmen von ca. 20 Millionen Euro zweckgebunden für den sozialen Wohnungsbau, erzielen könnten. Unser Gesetzentwurf stellt einen wichtigen Beitrag zum Bau neuer Sozialwohnungen dar, die besonders im Rhein-Main-Gebiet und in den Universitätsstädten so dringend gebraucht werden.

Wir schließen mit diesem Gesetz zudem die Gerechtigkeitslücke, nach der in Hessen mindestens 40.000 registrierte Haushalte keine Sozialwohnung finden und sich auf dem privaten, hochpreisigen  Wohnungsmarkt versorgen müssen. Gleichzeitig leben Menschen mit inzwischen höheren Einkommen in öffentlich geförderten Wohnungen mit niedrigen Mieten.“

Der vorliegende Gesetzentwurf ziele ausdrücklich nicht darauf ab, Menschen aus ihren bisherigen Wohnungen zu vertreiben. Vielmehr sollen die Mieterinnen und Mieter, deren Einkommen die Anspruchsgrenze um mindestens 50% übersteigt, eine gestaffelte Abgabe zahlen. Es werde durch Höchstbeträge sichergestellt, dass auch mit der Fehlbelegungsabgabe die Miete nicht über den ortsüblichen Vergleichsmieten liege. Den Kommunen flössen dadurch wieder zweckgebundene Gelder zum Bau neuer oder zum Erhalt bestehender Sozialwohnungen zu. Der Bestand von über 200.000 Sozialwohnungen ist seit 1991 auf 110.000 Wohnungen geschrumpft.

Schaus: „Wir brauchen endlich eine Wende auf dem sozialen Wohnungsmarkt. In Hessen fallen schon seit mehr als 20 Jahren durchschnittlich 3.200 Sozialwohnungen pro Jahr aus der Bindung heraus. Die ständig steigenden Mietpreise, vor allem im Rhein-Main-Gebiet und den Universitätsstädten, müssen mit verschiedenen Instrumenten und auf allen Ebenen bekämpft werden. Auf der kommunalen Ebene ist die Fehlbelegungsabgabe ein wichtiges Instrument der Mietgerechtigkeit.“


Pressestelle DIE LINKE. Fraktion im Hessischen Landtag
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