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NSU-Prozess in München: Was wusste der Verfassungsschutzmitarbeiter Andreas T. wirklich?

Zur heutigen Vernehmung von zwei Kasseler Polizeibeamten im NSU-Prozess in München erklärt Hermann Schaus, Obmann im hessischen NSU-Untersuchungsausschuss und Parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Es ist gut, dass sich bald auch in Hessen ein NSU-Untersuchungsausschuss mit den Umständen und Ungereimtheiten um den Mord an Halit Yozgat befasst. Gerade in Hessen ist eine intensive Aufarbeitung notwendig. Wie in kaum einem anderen Bundesland gibt es viele Fragen zum Verhalten des Landesamts für ‚Verfassungsschutz‘ und des damaligen Innenministers und heutigen Ministerpräsidenten Volker Bouffier."

Erst nach Abschluss der Anhörungen im NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestages sei im Münchner Prozess bekannt geworden, dass Einfluss auf das Aussageverhalten von T. durch das Landesamt für Verfassungsschutz genommen wurde sowie Tonüberwachungsprotokolle von T. vorhanden seien.  Möglicherweise habe T. bereits am Montag nach dem Mord an Halit Yozgat – also lange vor Bekanntwerden -  gewusst, dass die Mordwaffe zu einer Serie weiterer Morde gehöre. Das seien alles Dinge, die den Druck erhöhten und Anlass zu weiteren  Zeugenvernehmungen böten. Deshalb, so Schaus, unterstütze er auch eine Fortsetzung der Arbeit des Bundestags-Untersuchungsausschuss.

„Die Rolle des Verfassungsschützers Andreas T., des Landesamtes für ‚Verfassungsschutz‘ und des Innenministeriums in Hessen muss dringend aufgeklärt werden. Die ganze Bundesrepublik schaut auf uns. Ich bin mir sicher, dass wir hier noch Überraschungen erleben werden“.


Pressestelle DIE LINKE. Fraktion im Hessischen Landtag
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