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Wohnraumförderung: Schwarzgrüner Gesetzentwurf wird die Wohnungsnot in den Ballungszentren nicht beheben

Anlässlich der heutigen Anhörung im Ausschuss für Umwelt und Landwirtschaft zur Novellierung des hessischen Wohnraumförderungsgesetzes erklärt Hermann Schaus, Parlamentarischer Geschäftsführer und wohnungspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Der vorliegende Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen von CDU und Grünen ist vollkommen unzureichend. Er wird die prekäre Lage am Wohnungsmarkt in den Ballungsgebieten nicht beheben. Ohne eine entsprechende Anhebung der Fördermittel laufen alle guten Vorsätze ins Leere. Die Erweiterung der Förderung für Wohnheime für Studierende, ohne einen Euro mehr, ist kontraproduktiv und inkonsequent. Das hat auch die heutige Anhörung der Experten ergeben.“

Viele Vorschläge des Änderungsantrags der LINKEN seien auf Zustimmung der Experten gestoßen, so Schaus. So seien die Vorschläge genossenschaftliches Wohnen mit in die Förderung aufzunehmen, die maßgeblichen Einkommensgrenzen verbindlich anzuheben sowie für eine  Erhöhung der Nachwirkungsfrist von 5 auf 10 Jahren zu sorgen, mehrfach begrüßt worden. Auch die Begrenzung der Miete in mit öffentlichen Mitteln geförderten Wohnung auf maximal 85% des allgemeinen Mietniveaus, sei auf Zustimmung gestoßen.

Schaus: „DIE LINKE wird sich auch weiterhin für einen sozial gerechten Wohnungsbau in Hessen einsetzen. Hierzu sind jedoch neben gut gemeinten Vorschlägen deutlich mehr Mittel als bisher notwendig. Wir fordern weiterhin den Neubau von jährlich 4.000 Sozialwohnungen und von jährlich 2.000 Studierendenwohnungen, um der Wohnungssituation in den Ballungszentren Herr zu werden.“


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