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Ausreise von Hassan M.: Offenbar peinliche Lücke zwischen Anspruch und Wirklichkeit der Landesregierung

Was wusste der so genannte Verfassungsschutz?

Anlässlich der Sondersitzung des Innenausschusses wegen der erneuten Panne in den Ressorts Innen und Justiz bezüglich der Ausreise von Hassan M. nach Syrien, erklärt Hermann Schaus, Parlamentarischer Geschäftsführer und innenpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Hassan M. konnte als bundesweit bekannter straffälliger Radikaler ungehindert ausreisen. Stellt sich die Frage: Wie kann es sein, dass das Parlament über diesen Vorgang erst aus der Presse erfährt? Und warum hat der sogenannte Verfassungsschutz erneut versagt?

Wieder einmal offenbart sich eine peinliche Lücke zwischen Anspruch und Wirklichkeit im ‚Kampf gegen den IS‘: Wenn es stimmt, dass Hassan M. nicht nur straffällig, sondern bekanntermaßen auf gepackten Koffern saß, dann haben Justiz und Innenpolitik vollkommen versagt. Es wirkt einfach nur bizarr, wenn Unionspolitiker – vorn dabei Innenminister Peter Beuth (CDU) -  scharfe Forderungen wie Entzug der Staatsbürgerschaft, Stempel in Ausweise usw. erheben, aber das Nötige unterlassen und verschweigen.“

Es sei bezeichnend, so Schaus, dass Bundes-CDU und Bundes-Grüne die lautesten Vorwürfe erheben würden und nach Konsequenzen riefen.

Schaus: „Die Ursache des Problems scheint mir zwar im damals FDP-geführten Justiz-Ministerium und der offenkundig falschen Entscheidung zur ‚kleinen Fußfessel‘ zu liegen. Dieses Mittel war in der Sache völlig unangemessen. Doch hier zu beklagen ist eine mangelnde Zusammenarbeit zwischen Innen- und Justizministerium und die Nichtweitergabe wichtiger Informationen. Die monatelange Geheimhaltung dieser großen Panne vor dem Innenausschuss hat Innenminister Peter Beuth zu verantworten. Nach der heutigen Innenausschuss-Sitzung  habe ich noch mehr Fragen als zuvor.“


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