140x190 Gabi Faulhaber WebsiteGabi Faulhaber

schied zum Ende der 19.Legislaturperiode aud dem Landtag aus.
Die Fraktion dankt Ihr für Ihren parlamentarischen Einsatz.


 
  
 


Reden

Rede zum Gesetz zur Stärkung der fianziellen Ausstattung bei der Flüchtlingsunterbringung

Rede von Gabi Faulhaber im August 2017 im Hessischen Landtag

– Es gilt das gesprochene Wort –

Meine Damen und Herren,

wir hatten unsere Kritik an dem Ergebnis der Verhandlungen zwischen dem Land und den kommunalen Spitzenverbänden über die Erstattung des Landes an die 26 Gebietskörperschaften im Rahmen des Landesaufnahmegesetzes bereits im Mai-Plenum formuliert.

Das zentrale Problem der Finanzierung der Flüchtlingsaufnahme durch das Land ist das System der Pauschalen.

Die Pauschalen sind politische Größen, die sich nicht am tatsächlichen Bedarf der Kommunen für Unterbringung, Versorgung und Betreuung von Geflüchteten orientieren.

Meine Damen und Herren,

es gibt sicher Kommunen, die mit der Höhe der Pauschalen ganz gut zurechtkommen. Andere wiederum bleiben auf ihren Kosten sitzen.

So hat etwa der Landkreis Hersfeld-Rotenburg im Jahr 2016 - um ein Beispiel zu nennen - 9,1 Millionen Euro ausgegeben, aber vom Land nur 8,5 Millionen Euro erhalten.

Ein weiteres Beispiel: Der Landkreis Kassel, hat vergangenes Jahr 35,4 Millionen Euro ausgegeben und damit 6 Millionen Euro mehr, als das Land erstattete.

Deswegen sprechen wir uns für ein Finanzierungsmodell aus, das sich an den tatsächlichen Kosten orientiert. Ein solches Modell würde den Kommunen größeren finanziellen Spielraum ermöglichen.

Kommunen würden nicht - so wie sie heute vielfach tun - Flüchtlinge möglichst in Gemeinschaftsunterkünften unterbringen, nur um den Betreuungsaufwand und die Kosten niedrig zu halten. Sie tun das ja manchmal, obwohl auch Wohnungen zur Verfügung stünden.

Übrigens hätten dann auch Kommunen in ländlichen Gebieten mehr Möglichkeiten, sich mit attraktiven Integrationsangeboten als interessanten Wohnort für Geflüchtete anzubieten. Sie könnten Anreize für einen freiwilligen Verbleib in ländlichen Gebieten setzen.

Deswegen frage ich mich: Wäre das denn nicht ein besserer Politikansatz, als Menschen mit Wohnsitzauflagen in Orte zu zwingen, wo sie nicht wohnen möchten?

Meine Damen und Herren,

bei der Gruppe der anerkannten Flüchtlinge, die immer größer wird und für die die Große Pauschale nicht mehr gilt, zahlt das Land 120 Euro im Monat für die soziale Betreuung.

Es ist offensichtlich, dass dieser Betrag viel zu niedrig angesetzt ist.

Asylsuchende benötigen auch nach ihrer Anerkennung intensive Beratung und auch Betreuung. Der Arbeitsaufwand in den Jobcentern ist für sie wesentlich höher als für andere Gruppen von Hartz-4-Empfängern.

Sobald weitere Kostenpositionen hinzukommen, etwa die Kosten für einen Kita-Platz, ist die Pauschale schnell aufgebraucht.

Meine Damen und Herren,

völlig unberücksichtigt bleiben die Vorhaltekosten der Kommunen im Bereich der Gemeinschaftsunterkünfte.

Viele Kommunen haben mit Betreibern über mehrere Jahre reichende Verträge
für die Unterbringung von Geflüchteten abgeschlossen.

Inzwischen zahlen die Kommunen nun für Plätze, die sie nicht belegen können.
Ich meine, das Land sollte sich auch an diesen Kosten der Kommunen beteiligen!

Meine Damen und Herren,  

eines der größten ungelösten Probleme der hessischen Aufnahmepolitik ist und bleibt die Praxis der Lagerunterbringung.

Wir sind der Ansicht, dass eine sich an den tatsächlichen Kosten orientierende finanzielle Ausstattung der Kommunen einhergehen muss mit verbindlichen Mindeststandards für Unterbringung und Versorgung.

Solche Mindeststandards müssen auch die sozialräumliche Integration der Geflüchteten im Blick haben und der Unterbringung in Wohngebieten und Privatwohnungen absoluten Vorrang einräumen.

Wir müssen weg von der Politik der Massenunterbringung!

Das Leben in Lagern und Gemeinschaftsunterkünften zermürbt die Menschen, macht sie krank und behindert ihre Integration! Das ist bekannt!

Dennoch sehe ich seitens der Landesregierung keine Bemühungen,
die Betroffenen vernünftig unterzubricht und gut betreut werden.

Das Landesaufnahmegesetz, um das es heute geht, wäre der Ort, an dem solche Mindeststandards festgehalten werden könnten.

Doch die Landesregierung weigert sich auch weiterhin, allgemein gültige Standards für eine menschenwürdige Unterbringung Asylsuchender aufzustellen.

Nicht einmal eine Betriebserlaubnis nach dem Kinder- und Jugendhilferecht – ansonsten ein Muss in jeder Einrichtung, in der Kinder untergebracht werden – ist in Gemeinschaftsunterkünften für Asylsuchende erforderlich.

Meine Damen und Herren, ich sehe das vorliegende Gesetzesvorhaben sehr kritisch. Es ist ein finanzieller Kompromiss zwischen der Landesregierung und den kommunalen Spitzenverbände, der die tatsächliche Unterbringungssituation der Betroffenen und ihre Interessen kaum berücksichtigt.

Aber nur durch menschenrechtliche Mindeststandards und ausreichende Finanzierung der Kommunen wird es uns gelingen, den zahlreichen Neuhessinnen und Neuhessen schnell eine gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen! 

Vielen Dank.