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Pressemitteilungen

Abschiebeknast Darmstadt: Straffälligkeit spielt für die Inhaftierung keine Rolle

Anlässlich der Antwort von Innenminister Peter Beuth (CDU) auf unsere Kleine Anfrage zum hessischen Abschiebegefängnis in Darmstadt erklärt Gabi Faulhaber, migrationspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Ob jemand straffällig wurde, ist für die Frage der Inhaftierung im Abschiebegefängnis in Darmstadt ganz offensichtlich ohne Relevanz. Laut Antwort von Innenminister Beuth werden Informationen zu strafrechtlichen Verurteilungen der Inhaftierten erst gar nicht eingeholt. Damit findet aber die im Darmstädter Echo vom 10. April wiedergegebene Aussage des Präsidenten des Polizeipräsidiums Südhessen Bernhard Lammel, der Fokus liege bei Straffälligen, jedenfalls bei seinem Dienstherren, keine Entsprechung.“

Hinweise auf die Straffälligkeit von Inhaftierten sollen die Akzeptanz in der Bevölkerung für die Abschiebehaft erhöhen, so Faulhaber. Nun sei aber klar, dass es in der Praxis darauf überhaupt nicht ankomme.

Faulhaber: „Offensichtlich will das Polizeipräsidium Südhessen mit seiner Informationspolitik den Widerstand gegen das Abschiebegefängnis den Wind aus den Segeln nehmen. Dabei sitzen Menschen nur deswegen in Abschiebehaft, weil sie keinen Aufenthaltstitel haben. Wir finden das unverhältnismäßig und lehnen das Abschiebegefängnis daher entschieden ab.“


Hinweis:
Unsere Kleine Anfrage vom 16. April 2018 und die Antwort vom 6. Juni 2018 (Drucksache 19/6280) anbei.


Pressestelle DIE LINKE. Fraktion im Hessischen Landtag
Pressesprecher: Thomas Klein
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