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schied zum Ende der 19.Legislaturperiode aud dem Landtag aus.
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Pressemitteilungen

Abschiebeversuch war rechtswidrig

Zu der versuchten Abschiebung des Syrers aus Witzenhausen nach Bulgarien erklärt Gabi Faulhaber, migrationspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Glücklicherweise wurde die geplante Abschiebung des Syrers aus Witzenhausen verhindert. Diese hätte überhaupt nicht stattfinden dürfen, da das Verwaltungsgericht Kassel bereits im Januar 2017 entschieden hatte, dass der Mann nicht nach Bulgarien abgeschoben werden darf. Grund dafür ist, dass die menschenrechtlichen Standards dort nicht eingehalten werden. Wie kann es passieren, dass das Bundesamt für Migration diesen Gerichtsbeschluss ignoriert und das Regierungspräsidium Kassel anweist, die Abschiebung vorzunehmen? Hat das Regierungspräsidium nichts von dem Urteil gewusst? Diese Fragen werden wir auch im Landtag stellen.“

Dieser Abschiebeversuch verdeutliche nochmals, dass das Dublin-III-Verfahren menschenrechtlich höchst problematisch sei. Menschen würden wie Stückgut zwischen den Vertragsstaaten hin- und hergeschoben. In Bulgarien drohe vielen Geflüchteten Not und Elend. Kaum jemand habe dort eine reelle Chance, sich eine materielle Existenz aufzubauen. Insbesondere bei solchen Zielländern müsse die Bundesrepublik von ihrem Selbsteintrittsrecht Gebrauch machen und die Durchführung eines Asylverfahrens in Deutschland ermöglichen. Flüchtlinge sollten ihr Fluchtland selbst wählen können.

Faulhaber: „Ich freue mich sehr darüber, dass der Arbeitskreis Asyl Witzenhausen so schnell zur Stelle war und die Abschiebung verhindern konnte. In vielen Fällen wird erst nach der Abschiebung die Rechtswidrigkeit anerkannt. Gerade da vor der Landtagswahl die Zahl der Abschiebungen aus politisch offensichtlichen Gründen zunimmt, muss es überall solch gut organisierte Arbeitskreise geben, die deutlich machen, dass Menschen nicht in Verfolgung und Not geschickt werden dürfen.“

Pressestelle DIE LINKE. Fraktion im Hessischen Landtag
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