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schied zum Ende der 19.Legislaturperiode aud dem Landtag aus.
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Pressemitteilungen

Sonderung nach Besitzverhältnissen ist weiter traurige Realität an Hessens Privatschulen

Zur Analyse des Wissenschaftszentrum Berlin „Defizite der Regulierung und Aufsicht von privaten Ersatzschulen in Bezug auf das Sonderungsverbot nach Art. 7 Abs. 4 Satz 3 GG“, nach der das Land Hessen gegen das im Grundgesetz vorgeschriebene Sonderungsverbot an Privatschulen verstoße, erklärt Gabi Faulhaber,  bildungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

 „Die Analyse aus dem WZB bestätigt die Kritik der LINKEN: Das Sonderungsverbot, nach der Privatschulen nur Gebühren in einer Höhe erheben dürfen, die für die Eltern aller Schülerinnen und Schüler finanziell tragbar sind, wird in Hessen ignoriert.“

Seit der Großen Anfrage, die DIE LINKE im vergangenen Jahr zum Thema gestellt hatte (Drucksache 19/3235), sei die Entwicklung in die falsche Richtung weiter gegangen, so Faulhaber. Denn in den meisten Privatschulen seien die Gebühren weiter gestiegen.

Faulhaber: „Bildung darf nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängig sein. Das ist in Hessen aber leider der Fall. Der Anstieg der Schülerzahlen an den Privatschulen hat einen Grund: Immer mehr Schülerinnen und Schüler halten dem Druck an öffentlichen Schulen, in denen häufig weniger Rücksicht auf schwächere Schülerinnen und Schüler genommen werden kann, nicht mehr stand.
Aufgabe der Landesregierung ist es, die guten Konzepte von Schulen in freier Trägerschaft endlich in die öffentlichen Schulen zu überführen. Ebenso ist es erforderlich, dass sie die Einhaltung des Sonderungsverbots in unregelmäßigen Abständen überprüft und dieses Verbot durchsetzt.“

Pressestelle DIE LINKE. Fraktion im Hessischen Landtag
Pressesprecher: Thomas Klein
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