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Pressemitteilungen

Änderungen im Asylbewerberleistungsgesetz: Hessen darf im Bundesrat nicht zustimmen

DIE LINKE fordert die Hessische Landesregierung auf, am Freitag im Bundesrat den Änderungen im Asylbewerberleistungsgesetz nicht zuzustimmen. Dazu erklärt Gabi Faulhaber, migrationspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Aus populistischen Gründen will die Bundesregierung die Leistungen für Asylsuchende kürzen. In der Bundesratssitzung am Freitag soll beschlossen werden, dass die Regelsätze für Alleinstehende in Sammelunterkünften ab 2017 auf 299 Euro gesenkt werden. Dies widerspricht der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes aus 2012, dass das menschenwürdige Existenzminimum für Deutsche und Ausländer gleichermaßen sicherzustellen ist. Das angebliche Existenzminimum liegt derzeit bei 409 Euro, was dem Hartz IV-Regelleistung entspricht.“

Gleichzeitig solle EU-Bürgerinnen und -Bürgern, die in Deutschland leben, der Sozialleistungsanspruch verweigert werden, so Faulhaber. Statt dem Urteil des Bundessozialgerichtes nachzukommen, das EU-Bürgerinnen und –Bürgern Anspruch auf Sozialleistungen zuerkenne, werde die Rechtslage verändert. Damit ziele die Bundesregierung darauf ab, dass die Betroffenen Deutschland wieder verließen, wenn sie hier in eine finanzielle Notlage gerieten.

Faulhaber: „Die geplanten Veränderungen bedienen Vorurteile, zudem werden Bevölkerungsgruppen gegeneinander ausgespielt. DIE LINKE steht für eine solidarische und soziale Politik. Das Asylbewerberleistungsgesetz muss endlich abgeschafft werden.“

Pressestelle DIE LINKE. Fraktion im Hessischen Landtag
Pressesprecher: Thomas Klein
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