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Wahlrecht für vollbetreute Menschen bei der Europawahl. Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist ein wichtiger Schritt in Richtung Wahlrecht für alle

 

Anlässlich der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die die Teilnahme von Menschen unter Vollbetreuung bei der Europawahl ermöglicht, erklärt Ulrich Wilken, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Die Entscheidung, die aufgrund der Klage der Bundestagsfraktionen von LINKEN, Grünen und der FDP ergangen ist, verhilft 80.000 Menschen dazu, ihr Wahlrecht bei der Europawahl ausüben zu können. Zugleich wirft das Urteil ein Schlaglicht auf den unerträglichen Zustand, dass in Hessen bei Landtagswahlen vollbetreute Menschen von diesem Recht noch immer ausgeschlossen sind.“

DIE LINKE habe sich konsequent und beharrlich immer wieder für ein Wahlrecht für alle eingesetzt, so Wilken. Wer Recht und Gesetz sowie den Folgen politischer Entscheidungen unterworfen sei, müsse konsequenterweise auch mitentscheiden dürfen. DIE LINKE werde deshalb auch in dieser Legislaturperiode die notwendigen Initiativen einbringen, um endlich ein Wahlrecht für alle durchzusetzen.

„Wählen ist ein Menschenrecht. Wir möchten alle Betroffenen bestärken, schon ab dem 26. Mai ihr neues Wahlrecht zu nutzen. Hierbei werden die betroffenen Menschen auf Informationen und Unterstützung angewiesen sein – es kommt jetzt also auch auf eine gute Organisation der Wahl an.“

 

 

 


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