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Automatisierte Kontrolle von Kraftfahrzeugkennzeichen ist verfassungswidrig. Landesregierung darf Freiheitsrechte nicht länger verletzen

 

Anlässlich der heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), nach der der automatisierte und flächendeckende Abgleich von Kfz-Kennzeichen mit Fahndungsdaten durch die Polizei in Hessen teilweise verfassungswidrig ist, erklärt Ulrich Wilken, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

 „Die heutige Entscheidung ist wichtig, um Hessens schwarzgrüner Landesregierung erneut klar zu machen: Der Überwachungswahn findet seine Grenzen an den Freiheitsrechten. Diese gilt es in Zukunft endlich besser zu wahren.
Die Grenzen für den Einsatz von Kennzeichenkontrollen sind derzeit viel zu weit. Das Urteil betrifft viel mehr Menschen als diese ahnen. Denn alle, die in Hessen mit dem Auto unterwegs sind, sind mit erheblicher Wahrscheinlichkeit bereits unbemerkt in eine solche Kennzeichenkontrolle geraten. Und genau dies macht diese Maßnahmen auch so perfide.“

Wenn das Bundesverfassungsgericht deutlich mache, dass bezüglich des Umfangs des erlaubten Datenabgleichs das ‚in den Verfahren zum Ausdruck gekommene gegenläufige Verständnis in der Praxis‘ den Anforderungen nicht entspreche, werfe dies ein beängstigendes Schlaglicht auf den praktischen Umgang mit solch hoch sensiblen Eingriffsrechten, so Wilken.

„Die hessische Regelung ermöglicht bisher eine Schleierfahndung auf allen Straßen im ganzen Land zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität. Hier wird das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung völlig außer Acht gelassen; ganz offenkundig ist jedes Maß für Verhältnismäßigkeit verloren gegangen.“


Pressestelle DIE LINKE. Fraktion im Hessischen Landtag
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