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Gleiche Wahl für Alle

Der Staatsgerichtshof hat nur den gröbsten Schnitzer korrigiert

Anlässlich der ersten Lesung des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Landtagswahlgesetzes erklärt Ulrich Wilken, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Durch die misslungene, viel zu spät auf den Weg gebrachte schwarzgrüne Reform der Wahlkreiseinteilung wird eines einmal mehr deutlich: Was der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen im Landtag, Jürgen Frömmrich, anfasst, wird jedenfalls nicht zu Gold.“

Der Staatsgerichthof habe den Regierungsfraktionen die Korrektur des Wahlkreises 34 - Frankfurt am Main I - aufgegeben, wodurch der gröbste Fehler nun korrigiert werde. Dies trage zur Gleichheit der Wahl bei und sei somit zu begrüßen, so Wilken.

„Um den Stimmen aber ein annähernd gleiches Gewicht zu geben, sind auch Abweichungen bei der Wahlkreisgröße von bis zu 25 Prozent nicht tragbar. Zu Beginn der nächsten Legislaturperiode muss die bisherige grundlegend fehlerhafte Wahlkreiseinteilung neu vorgenommen werden, hoffentlich dann ohne Innenminister Peter Beuth (CDU).

Wenn das Landtagswahlgesetz dann grundlegend überarbeitet wird, muss auch das Wahlrecht für Alle mit hinein. Erst dann wird die Wahl eine wirklich gleiche Wahl sein, denn viele Stimmen werden derzeit gar nicht erst zugelassen.“


Pressestelle DIE LINKE. Fraktion im Hessischen Landtag
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