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Ob mit oder ohne Drohne – Filmen von Demonstrationen ist rechtswidrig

Anlässlich der Ankündigung des Innenministeriums, Kleindrohnen für die Polizeiarbeit erproben zu wollen, erklärt Ulrich Wilken, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Die Drohnen-Erprobung im Polizeieinsatz nehmen wir zum Anlass, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Verbot des Filmens von Demonstrationsgeschehen in Erinnerung zu rufen und so von vorne herein deutlich zu machen, dass Drohnen über einer Demonstration nichts zu suchen haben.“

Es sei zu befürchten, dass die Drohnen auch verwendet werden, um Demonstrationen zu filmen, so Wilken. Dies würde einen Angriff auf die Versammlungsfreiheit und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung bedeuten.

Wilken: „Die Videoüberwachung friedlicher Demonstrationen ist bereits jetzt regelmäßige aber dennoch rechtswidrige polizeiliche Praxis geworden. Die Bürgerinnen und Bürger werden von Kameras eingeschüchtert, da sie befürchten müssen, behördlich registriert zu werden und dadurch eventuell persönliche Nachteile zu erleiden. Damit muss Schluss sein.“

Pressestelle DIE LINKE. Fraktion im Hessischen Landtag
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