Ulrich Wilken
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Sprecher für: Medienpolitik, Rechtspolitik, Verfassung
Pressemitteilungen
Sicherheitspopulismus schafft keine Sicherheit
Zur Regierungserklärung der Hessischen Ministerin für Justiz, Eva Kühne-Hörmann (CDU), erklärt Ulrich Wilken, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:
„Die öffentliche Debatte über innere Sicherheit muss grundsätzlicher geführt werden, als dies die Hessische Justizministerin in ihrer Regierungserklärung leistet. Ihre kleinteiligen Forderungen sind von uns größtenteils bereits als kontraproduktiv, schädlich oder überflüssig zurückgewiesen worden. Die – insbesondere auf Bundesebene diskutierten und von der Hessischen Justizministerin unterstützten – Verschärfungen auf dem Gebiet der Sicherheitspolitik sind unverhältnismäßige Eingriffe in Grundrechtspositionen. Dieser Sicherheitspopulismus schafft nicht mehr Sicherheit, gefährdet aber grundlegende Rechtsstaatsprinzipien.“
Unschuldige würden staatlicherseits eines Teils ihrer Freiheitsrechte beraubt, wenn das Tragen der Fußfessel auf bisher nicht straffällig gewordene Menschen ausgeweitet würde. Dies widerspreche sowohl dem Grundgesetz, als auch einer der Sache angemessenen Sicherheitspolitik. Im schlimmsten Fall würde hier ein grundgesetzwidriges Gesinnungsstrafrecht geschaffen, nach dem die Herkunft und mögliche Straftaten, statt tatsächliche Bedrohung und begangene Straftaten sanktioniert würden.
Hinweis:
Unser dringlicher Antrag im Anhang
„Die öffentliche Debatte über innere Sicherheit muss grundsätzlicher geführt werden, als dies die Hessische Justizministerin in ihrer Regierungserklärung leistet. Ihre kleinteiligen Forderungen sind von uns größtenteils bereits als kontraproduktiv, schädlich oder überflüssig zurückgewiesen worden. Die – insbesondere auf Bundesebene diskutierten und von der Hessischen Justizministerin unterstützten – Verschärfungen auf dem Gebiet der Sicherheitspolitik sind unverhältnismäßige Eingriffe in Grundrechtspositionen. Dieser Sicherheitspopulismus schafft nicht mehr Sicherheit, gefährdet aber grundlegende Rechtsstaatsprinzipien.“
Unschuldige würden staatlicherseits eines Teils ihrer Freiheitsrechte beraubt, wenn das Tragen der Fußfessel auf bisher nicht straffällig gewordene Menschen ausgeweitet würde. Dies widerspreche sowohl dem Grundgesetz, als auch einer der Sache angemessenen Sicherheitspolitik. Im schlimmsten Fall würde hier ein grundgesetzwidriges Gesinnungsstrafrecht geschaffen, nach dem die Herkunft und mögliche Straftaten, statt tatsächliche Bedrohung und begangene Straftaten sanktioniert würden.
Hinweis:
Unser dringlicher Antrag im Anhang