Ulrich Wilken
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Sprecher für: Medienpolitik, Rechtspolitik, Verfassung
Pressemitteilungen
Erdoğan stellt Strafantrag gegen Jan Böhmermann: Straftatbestand ‚Majestätsbeleidigung‘ ist ein alter Zopf und gehört abgeschafft
Anlässlich der aktuellen Debatte über eine etwaige Strafverfolgung des Satirikers Jan Böhmermann wegen eines Schmähgedichts über den türkischen Präsidenten Erdogan erklärt Ulrich Wilken, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:
„Was früher die Majestätsbeleidigung war, ist mit Paragraf 103 StGB leider noch immer im deutschen Strafrecht verankert. Majestäten sind abgeschafft und wir haben das Zeitalter der Monarchien zum Glück längst hinter uns gelassen. Deswegen ist es bizarr, dass der entsprechende Paragraf nicht längst abgeschafft worden ist. In der heutigen demokratischen Gesellschaft ist für diese mittelalterlich geprägte Strafnorm kein Raum.“
Völlig absurd sei insbesondere die hohe Diskrepanz des Strafmaßes im Vergleich zur Beleidigung ‚Normalsterblicher‘, so Wilken. Sei bei einer klassischen Beleidigung nur bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe vorgesehen, stünden für eine Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhaupts bis zu drei Jahre Strafe im Raum,
Wilken: „Die gesamte Konstruktion ist Murks und weicht die Gewaltenteilung auf. Außerdem führt die Entscheidung der Bundesregierung, soweit sie ablehnend ausfällt, eher zu einer Belastung diplomatischer Beziehungen, die mit dem Paragrafen ja eigentlich besonders geschützt werden sollen. Deswegen gehört der Paragraf 103 abgeschafft. Überempfindlichkeiten etwaiger Staatsoberhäupter dürfen im deutschen Strafrecht keinen Niederschlag finden.“
„Was früher die Majestätsbeleidigung war, ist mit Paragraf 103 StGB leider noch immer im deutschen Strafrecht verankert. Majestäten sind abgeschafft und wir haben das Zeitalter der Monarchien zum Glück längst hinter uns gelassen. Deswegen ist es bizarr, dass der entsprechende Paragraf nicht längst abgeschafft worden ist. In der heutigen demokratischen Gesellschaft ist für diese mittelalterlich geprägte Strafnorm kein Raum.“
Völlig absurd sei insbesondere die hohe Diskrepanz des Strafmaßes im Vergleich zur Beleidigung ‚Normalsterblicher‘, so Wilken. Sei bei einer klassischen Beleidigung nur bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe vorgesehen, stünden für eine Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhaupts bis zu drei Jahre Strafe im Raum,
Wilken: „Die gesamte Konstruktion ist Murks und weicht die Gewaltenteilung auf. Außerdem führt die Entscheidung der Bundesregierung, soweit sie ablehnend ausfällt, eher zu einer Belastung diplomatischer Beziehungen, die mit dem Paragrafen ja eigentlich besonders geschützt werden sollen. Deswegen gehört der Paragraf 103 abgeschafft. Überempfindlichkeiten etwaiger Staatsoberhäupter dürfen im deutschen Strafrecht keinen Niederschlag finden.“