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Hessische Verfassung: Traurige Diskrepanz zwischen Anspruch und Wirklichkeit

Anlässlich des Verfassungstages erklärt Dr. Ulrich Wilken,  rechtspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Ein Blick in die hessische Verfassung lohnt sich jeden Tag – nicht nur am Verfassungstag. Aktuell beim Thema Amazon, wo Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter für Niedriglöhne schuften, bevor sie nachts in ihre Massenunterkünfte gehen, muss die Geschäftsleitung ständig an die verfassungsrechtlich garantierte Anerkennung der Würde und Persönlichkeit der Menschen auch in der Ökonomie erinnert werden.  Auch diejenigen, die hinter verschlossenen Türen bei den Verhandlungen zu den Freihandelsabkommen hart erkämpfte soziale und ökologische Mindeststandards abschaffen wollen, handeln damit im Widerspruch zum demokratischen Bekenntnis, welches insbesondere in der hessischen Verfassung stark ausgeprägt ist.“

Die hessische Verfassung, die am 1. Dezember 1946 per Volksabstimmung beschlossen wurde, beruhe größtenteils auf bis heute wichtigen Prinzipien, die verteidigt werden müssten. Die Überwindung von Faschismus und Militarismus sowie die Ächtung von Krieg seien schon damals wichtige Ziele gewesen, deren Gültigkeit auch heute betont werden müsse, so Wilken.

„Angesichts der Verarmungspolitik der Troika, die Banken und Konzernen zu Gewinnern und  Bürgerinnen und Bürgern zu Verlierern macht, gilt: es ist schon fast zynisch, dass bereits vor über sechzig Jahren die Bevölkerung Hessens erkannt hat, dass Großbanken vom Staat beaufsichtigt und verwaltet gehören und dem Missbrauch wirtschaftlicher Freiheit entgegengetreten werden muss. Doch im Verfassungsschutzbericht wird nicht etwa der Neoliberalismus als Gefahr für die Verfassung benannt, sondern diejenigen, die dagegen bei Blockupy protestieren.“


Pressestelle DIE LINKE. Fraktion im Hessischen Landtag
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