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Schwarzgrüne Gesetzesverschärfung: Paragraph 112 StGB muss verhindert werden

Anlässlich der Landtagsdebatte zur Bundesratsinitiative der Hessischen Landesregierung zur Einführung eines § 112 ins Strafgesetzbuch, nach dem Angriffe auf Polizistinnen und Polizisten mit drakonischen Strafen bedacht werden sollen, erklärt Ulrich Wilken, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Es ist keine Frage, dass Polizeibeamte und andere Einsatzkräfte wie beispielsweise Feuerwehrleute Unterstützung und Schutz bei ihrer Aufgabenerfüllung verdienen. Doch diesen Schutz gewährt ihnen schon jetzt das geltende Recht. Sollte der von Schwarzgrün auf den Weg gebrachte Paragraph 112 StGB umgesetzt werden, würde das Verständnis der Polizei als Freund und Helfer in Richtung eines im wahrsten Sinne des Wortes unberührbaren Staatssymbols verschoben, dem der Bürger Untertan zu sein hat. Das ist nicht gut – auch nicht für die Polizei.“

Der Weg, den Schwarzgrün nun beschreite, könnte eine tiefe Kluft zwischen Bürgern und Polizei entstehen lassen, so Wilken. Wenn wegen der Berührung eines Polizisten oder einer letztlich eher harmlosen Rangelei Menschen zukünftig ins Gefängnis kämen, dämme das den Hass auf Einsatzkräfte nicht ein, sondern fördere ihn vielmehr.

Wilken: „Eine Fortsetzung der Sparpolitik in der Europäischen Union wird die sozialen Spannungen auch in Deutschland verschärfen. Die sich daraus ergebenden gesellschaftlichen Probleme durch drakonische Strafverschärfungen, verstärkte Repressionen und den Abbau demokratischer Rechte lösen zu wollen, ist gefährlich und falsch und könnte zu einer Eskalation mit verhängnisvollen Folgen führen. Der von der schwarzgrünen Landesregierung vorgeschlagene neue Paragraph bietet nicht mehr Schutz, sondern führt zu unangemessenen Entscheidungen in vielen Einzelfällen und damit zu einem Vertrauensverlust in die rechtsstaatliche Ordnung.“


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